Vielfahrer müssen kein Fahrtenbuch mehr führen
NEU-ISENBURG (juk). Ärzte, die beim Finanzamt die überwiegend berufliche Nutzung ihres Autos nachweisen wollen, müssen dazu nicht mehr auf Dauer ein Fahrtenbuch führen. Das geht aus einer Arbeitsanweisung des Bundesfinanzministeriums hervor.