Schiedsspruch
Vier Prozent mehr Honorar in Thüringen
Einigung beim 2014er Honorar für Thüringens niedergelassene Ärzte: Vier Prozent mehr Honorar soll es geben. Freuen können sich vor allem Internisten. Die KV spricht vom "derzeit maximal Erreichbaren".
Veröffentlicht:WEIMAR. In Thüringen sind die Honorare für 2014 in trockenen Tüchern. Per Schiedsspruch von Mitte Mai hat die Kassenärztliche Vereinigung (KVT) ein Plus von 4,012 Prozent erwirken können, wie die KVT jetzt mitteilte. Es ist nicht ganz so viel wie noch 2013 mit fast sieben Prozent, dennoch "können wir damit leben", sagte KV-Hauptgeschäftsführer Sven Auerswald der "Ärzte Zeitung".
So richtig zufrieden sei er allerdings schon deshalb nicht, weil erneut ein Schlichterspruch notwendig gewesen ist. Zeitweise hatte die KV gehofft, angesichts prinzipiell sehr konstruktiver Gespräche auf eine Vermittlung verzichten zu können. "Die Positionen lagen aber wieder einmal weit auseinander", sagte KV-Vize Dr. Thomas Schröter. Als kein Kompromiss in Sicht war, rief die KV das Schiedsamt an.
Der nun ermittelte krumme Prozentsatz ergibt sich aus unterschiedlichen Detailsteigerungsraten. In der Summe erhöht sich die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) in diesem Jahr um 30 auf 716 Millionen Euro. Hinzu kommen voraussichtlich noch einmal rund 270 Millionen Euro für die Honorierung von Einzelleistungen. Damit ist bereits fast ein Drittel des Budgets ausgedeckelt.
Die KV wollte in den Verhandlungen zwar noch deutlich mehr Leistungen (etwa die Pauschale für die fachärztliche Grundvergütung, PFG) aus dem Festbudget nehmen, scheiterte allerdings am Widerstand der Krankenkassen. Nachgegeben haben die Kassen laut Auerswald nur bei zwei Rheumaziffern, was vor allem viele Internisten freuen werde, sowie bei der ambulanten Behandlung von Wachkomapatienten, die nun ebenfalls ausgedeckelt wurde.
Die Steigerung von rund vier Prozent ist sockelwirksam, sprich auf der Basis von 2013, unter Abzug der Rheuma- und Wachkomakosten. Der Wermutstropfen für Schröter: "Die Rate wird absehbar nicht ausreichen, alle notwendigen Leistungen mit dem regional vereinbarten Punktwert von 10,13 Cent zu vergüten. Aber sie stellt ein besseres Ergebnis im Vergleich zu den bisher bekannten Abschlüssen anderer KV-Bereiche dar und muss als das derzeit maximal Erreichbare akzeptiert werden." (rbü)