Urteil

Von Weizsäcker-Attentäter wegen Mordes verurteilt

Die verminderte Schuldfähigkeit bewahrt den Mörder des Chefarztes Fritz von Weizsäcker vor lebenslanger Haft. Das Landgericht Berlin urteilte: Zwölf Jahre Haft und Unterbringung in der Psychiatrie.

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Berlin. Rund acht Monate nach dem tödlichen Angriff auf den Chefarzt Fritz von Weizsäcker ist der Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Bei dem Urteil wurde eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt, sonst wäre bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingend.

Der jüngste Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker war am 19. November 2019 durch einen Stich in den Hals gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik Berlin getötet worden. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen.

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Dem geständigen Angeklagten aus Andernach in Rheinland-Pfalz werden Mord an dem Professor sowie versuchter Mord an einem Polizisten zur Last gelegt. Der Polizist, der privat zu dem Vortrag des Mediziners gekommen war, wollte den Angreifer stoppen und war schwer verletzt worden.

Einem psychiatrischen Gutachter zufolge war der Angeklagte bei der Tat wegen einer Zwangsstörung in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert schuldfähig. Der 57-Jährige erklärte mehrfach im Prozess, er habe nicht aus einem Wahn heraus gehandelt.

Der achte Tag des Prozesses begann am Mittwochmorgen mit Befangenheitsanträgen des Angeklagten gegen den Richter und den psychiatrischen Gutachter. Er sehe sich zu diesem Schritt gezwungen, hieß es in der von einem Verteidiger vorgelesenen Begründung. Das Gericht lehnte die Anträge ab. (dpa)

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Weitgehender Freispruch für Angeklagte in Masken-Prozess

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