Warnung vor Branchenbuch-Betrügern

MÜNCHEN (reh). Die Verbraucherzentrale (VZ) Bayern mahnt Freiberufler zur Vorsicht bei Branchenbuchangeboten. Der Grund: Derzeit häuften sich bei den bayerischen Verbraucherschützern die Beschwerden über fragwürdige Angebote.

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Mit einem Formular versuchten diverse Verlage meist kleine Gewerbetreibende und Freiberufler aber auch Verbraucher zur Unterschrift für einen Eintrag in ein Verzeichnis zu bewegen.

"Auffällig sind die amtlich wirkenden Titel wie Gelbes Branchenbuch oder Gewerbeauskunfts-Zentrale, die wohl für entsprechende Aufmerksamkeit der Adressaten sorgen sollen", sagt Juristin Tatjana Halm von der VZ Bayern.

Auf versteckte Kostenhinweise achten

Sie rät, vor allem scheinbar kostenlose Offerten genau durchzulesen und auf versteckte Kostenhinweise zu prüfen. Die Kosten könnten sich auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden.

Meist würden Verbraucher aufgefordert, fehlerhafte Daten zu korrigieren und das Ganze kostenlos zurückzusenden. Mit der Rücksendung werde aber ein Vertrag geschlossen, und der sei alles andere als kostenfrei. Jährlich fallen laut der VZ Bayern Gebühren von einigen hundert Euro für derart fragwürdige Register an.

Wer darauf reingefallen ist, kann den Vertrag unter Umständen wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ein Widerrufsrecht bestehe aber nur für private Endverbraucher, so die VZ Bayern, nicht aber für Gewerbetreibende, Selbstständige oder Freiberufler.

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Kommentare
Dr. Andreas Staufer 02.06.201109:10 Uhr

Warnung vor Branchenbuch-Fallen

Wir warnen neben den Angebotsschreiben der GWE Wirtschaftsinformationsges.mbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) unter anderem auch vor denen des European Medical Directory (Temdi) aus Lisbon (Portugal). Hier haben uns bereits zahlreiche betroffene Ärzte um Rat gefragt.

Auffällig ist, dass in jedem uns bislang übermittelten Angebotsschreiben die zu korrigierenden Daten falsch waren und ggf. um deren Korrektur gebeten wurde. Die Korrektur führt jedoch zum vermeintlichen Abschluss eines kostenpflichtigen Werbeinserats.

Wir sammeln vergleichbare Schreiben/Offerten dieser Anbieter und wären um Übersendung weiterer Exemplare von Ärzten (lediglich zur Kenntnis) dankbar.

Übrigens: In den uns vorliegenden Fällen hat bislang keiner der oben genannten Anbieter seinen Anspruch gerichtlich geltend gemacht. Mühsam für die Betroffenen ist allerdings die "Flut" an Mahn- und Inkassoschreiben.

Dr. Andreas Staufer
Fachanwalt für Medizinrecht
staufer@finck-partner.de

Dr. Thomas Georg Schätzler 30.05.201119:02 Uhr

Von Abzocke und dem "Kleingedruckten"

Jeder Kollegin und jedem Kollegen empfehle ich, die betrügerisch aufgemachten, z. T. wucherischen ''Angebote'' für Suchdienste, Ärzteportale und ''Branchenbuch''-Eintragungen an die Rechtsabteilungen ihrer zuständigen Ärztekammern (ÄK) zu schicken.

Die ÄK sind als Körperschaften Öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet, derartigen Missständen nachzugehen, die verantwortlichen Firmen abzumahnen und eine Unterlassung zu erzwingen. Branchenbuch-Betrüger offerieren oft ohne Auftrag extrem überteuerte, sinnlose und ungezielte Portale, um mit arglistiger Täuschung bzw. betrügerischer Absicht in die ärztliche Tätigkeit und wirtschaftlichen Praxisbelange eingreifen zu können.

Lassen Sie sich nicht beirren, wenn Ihre ÄK abzuwiegeln versucht und an die Verbraucherzentralen verweist.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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