ePA, Forschung und Krankenkassen
Was durch Lauterbachs Gesetz zu Gesundheitsdaten einfacher werden soll
Ein zuständiger Datenschutzbeauftragter statt 17, das BfArM als Zentralstelle für Gesundheitsdaten, aber auch denkwürdige neue Rechte für Krankenkassen: Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz im Überblick.