Bei Scheidung

Weinsammlung bleibt außen vor

MÜNCHEN (dpa). Wenn sich nur ein Ehepartner um eine Sammlung kümmert, hat der andere bei einer Trennung keinen Anspruch auf eine Aufteilung.

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Ein Weinvorrat sei kein Haushaltsgegenstand, wenn er das individuelle Hobby nur eines Partners darstelle, entschied das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil.

Die Klägerin wollte 250.000 Euro Schadenersatz oder die Hälfte der wertvollen Weinsammlung.

Az: 566 F 881/08

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