Witwenrente gibt es erst nach einjähriger Ehe

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DÜSSELDORF (nös). Wer weniger als ein Jahr verheiratet war, hat nach dem Tod des Partners keinen Anspruch auf Witwenrente. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf im Fall einer 63-Jährigen entschieden.

Nach dem Tod ihres Gatten beantragte sie Witwenrente. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ab, da die Ehe weniger als ein Jahr bestand. Das Gericht bestätigte diese Auffassung.

Az.: S 52 (10) R 22/09

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