Zweite Brandenburger Krankenhauskonferenz
Woidke: Krankenhausreform schnell voranbringen
Der Bund müsse die Krankenhäuser schon vor 2026 bei ihrer Umstrukturierung finanziell unterstützen, lautet Woidkes Forderung in Richtung Lauterbach.
Veröffentlicht:Potsdam. Einen schnellen Wechsel von der Krankenhausfinanzierung durch Fallpauschalen auf eine bedarfsgerechte Finanzierung und eine finanzielle Absicherung der ambulant-stationären Versorgung hat Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) gefordert. Nach der zweiten Brandenburger Krankenhauskonferenz, zu der am Montag Vertreter der 54 Krankenhäuser des Landes, der kommunalen Ebene sowie von ärztlichen Standesorganisationen in der Potsdamer Staatskanzlei zusammenkamen, sprach er sich für Nachbesserungen an dem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform aus.
Der Bund müsse die Krankenhäuser schon vor 2026 bei ihrer Umstrukturierung finanziell unterstützen. „Ich würde mir wünschen, dass der Bund den Transformationsfonds aus dem Bundeshaushalt finanziert“, sagte Woidke. „Das gebe genügend Sicherheit für alle.“ Derzeit plant der Bund eine Finanzierung des Fonds über die gesetzliche Krankenversicherung. „Wir stehen gemeinsam für unsere Brandenburger Krankenhaus- und Gesundheitsstandorte“, sagte Woidke vor Journalisten.
Ruf nach „nachhaltigeren Strukturen“
Die aktuelle Diskussion sei aber zu kurz gegriffen. Nur über Krankenhausstandorte zu diskutieren, werde auf Dauer nicht helfen. Vielmehr müsse man die Gesundheitsversorgung insgesamt in den Fokus nehmen. „Wir brauchen nachhaltigere Strukturen“, sagte Woidke. „Denn das Krankenhaus- und Gesundheitssystem steht vor riesengroßen Herausforderungen.“ Dazu zählte er den Fachkräftemangel und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser im Blick auf die Ausbildung junger Mitarbeiter. „Ein Krankenhausstandort, der von einer Sanierung in die nächste geht, ist einfach nicht zukunftsfähig, weil nicht attraktiv für junge Menschen.“
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) erklärte, aus ihrer Sicht fehle vor allem eine nachvollziehbare Auswirkungsanalyse der geplanten neuen Krankenhausfinanzierung. Zudem greife das Gesetz tief in die Kompetenzen der Länder ein: Es müsse deswegen zustimmungspflichtig sein. Eine entsprechende Stellungnahme zum Gesetz wurde von allen 16 Bundesländern unterstützt. „Wir sind ein dünn besiedeltes Flächenland und Versorgung muss auch bei uns funktionieren“, sagte Nonnemacher. Es sei keine Alternative, die kleinen Krankenhäuser zu schließen und die Patienten nach Berlin oder Dresden zu verweisen.
Gegen „Fernsteuerung aus Berlin“
Der Vorsitzende des Brandenburger Landkreistages, Sigurd Heinze, betonte, dass die Krankenhausplanung Sache der Länder bleiben müsse. Eine „Fernsteuerung von Berlin aus“ werde nicht zum Erfolg führen. Der Chef der Landeskrankenhausgesellschaft, Dr. Detlef Troppens, erklärte, die derzeit geplante Reform dürfe nicht so kommen, wie sie geplant ist. „Für ein Flächenland wie Brandenburg wäre das ein Desaster.“ Die Lauterbachsche Reform habe keine Antwort für Bereiche, in denen es keine Kliniken mit 800 oder 1000 Betten. „Wenn diese Reform unverändert kommt, wird man der Bevölkerung sagen müssen, dass es in weiten Bereichen keine stationäre Versorgung mehr geben.“
Das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung, Holger Rostek, erklärte auf Nachfrage, wenn ein Krankenhausstandort zu einem Gesundheitsstandort umgewandelt wird, werde der Schwerpunkt dort auf der ambulanten Versorgung liegen. „Wir brauchen dafür die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, um entsprechend die Versorgung bedarfsgerecht gestalten zu können“, sagte Rostek. „Dazu gehört auch, dass die frei werdenden Mittel aus dem stationären Bereich in die ambulante Versorgung fließen.“ Nur über eine Krankenhausreform zu sprechen, sei zu kurz gesprungen. „Wir müssen die Möglichkeit erhalten, neue Versorgungsformen zu gestalten.“