Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Zusätzlicher Service durch Kooperation
Hausärzte, die Tauchtauglichkeitsuntersuchungen als Selbstzahlerleistungen anbieten, werden in der Regel die üblichen Untersuchungen wie EKG und Lungenfunktionsanalyse im Repertoire haben. Dabei werden aber spezielle HNO-ärztliche Fragen oft nicht ausreichend berücksichtigt.
Dennoch spielen Probleme in diesem Bereich unter Umständen eine fatale Rolle bei Tauchunfällen, zum Beispiel Defekte an den Trommelfellen. Um den Patienten einen vollständigen Service anbieten zu können, kann es sinnvoll sein, eine Kooperation mit einem HNO-Arzt einzugehen, in einer Teilgemeinschaftspraxis oder auch in einer eher lockeren Zusammenarbeit.
Wichtig ist, dass das Honorar nach der erbrachten Leistung verteilt wird. Für den Patienten bringt die Kooperation besseren Service, besonders dann, wenn die Termine gut miteinander koordiniert werden. (hpa/ger)