Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Zusätzlicher Service durch Kooperation

Veröffentlicht:

Hausärzte, die Tauchtauglichkeitsuntersuchungen als Selbstzahlerleistungen anbieten, werden in der Regel die üblichen Untersuchungen wie EKG und Lungenfunktionsanalyse im Repertoire haben. Dabei werden aber spezielle HNO-ärztliche Fragen oft nicht ausreichend berücksichtigt.

Dennoch spielen Probleme in diesem Bereich unter Umständen eine fatale Rolle bei Tauchunfällen, zum Beispiel Defekte an den Trommelfellen. Um den Patienten einen vollständigen Service anbieten zu können, kann es sinnvoll sein, eine Kooperation mit einem HNO-Arzt einzugehen, in einer Teilgemeinschaftspraxis oder auch in einer eher lockeren Zusammenarbeit.

Wichtig ist, dass das Honorar nach der erbrachten Leistung verteilt wird. Für den Patienten bringt die Kooperation besseren Service, besonders dann, wenn die Termine gut miteinander koordiniert werden. (hpa/ger)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Alle Anpassungen sind noch nicht abgeschlossen

KV-Connect wird Ende Oktober abgeschaltet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Im Jahr 2023 wurden 10,8 Millionen Neuerkrankungen und 1,25 Millionen Todesfälle durch Tuberkulose registriert, mit stark heterogener globaler Verteilung.

© Dr_Microbe/stock.adobe.com

Vielversprechende Ergebnisse

Neue Strategie zur Tuberkulose-Früherkennung