Korruption
Zwei Gesetze am Start
BERLIN. Das Vorhaben, einen Straftatbestand Korruption im Gesundheitswesen einzuführen, kommt zweigleisig voran: Bayern hat dazu jetzt einen eigenen Gesetzentwurf veröffentlicht.
Über dessen Einbringung im Bundestag will die Länderkammer bei ihrer nächsten Sitzung am 6. Februar entscheiden.
Gleichzeitig bereitet die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf vor. Wie das Bundesjustizministerium im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" erklärte, soll dieser Vorschlag in Kürze in die Ressortabstimmung gehen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte Mitte Dezember angekündigt, seinen Entwurf im Januar vorzulegen.
Inhaltlich verlautete davon bislang lediglich, dass unzulässige Vorteilsannahme durch Heilberufler ebenso wie unlautere Vorteilsgewährung mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden sollen. Das ist auch Kern des Paragrafen-Pakets aus Bayern. (bee/cw)