Ärztetag
Maßnahmenbündel für die Psychotherapie
Eine eigenständige Bedarfsplanung und eine "Arbeitsminderungsregelung" für Betroffene: Der Deutsche Ärztetag hat ein breites Paket an Verbesserungsideen geschnürt.
Veröffentlicht:ERFURT. Nicht umsonst hat der Deutsche Ärztetag seinen Schwerpunkt dieses Jahr auf die Psychotherapie gelegt. Neben der Kernforderung an Politik und Selbstverwaltung, die Psychotherapie sozusagen als Blaupause für das Aufbrechen der Sektorengrenzen fließender zu gestalten, war die Bedarfsplanung das große Thema.
"Psychotherapeuten, Nervenärzte und Neurologen werden in der Planung in einer Gruppe abgehandelt", kritisierte etwa Gastrednerin Dr. Iris Hauth, Ärztliche Direktorin der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Alexianer St. Joseph Krankenhauses in Berlin Weißensee. Doch Nervenärzte hätten nun einmal einen anderen Versorgungsschwerpunkt. Laut Hauth hat die Prävalenz psychischer Erkrankungen in den letzten Jahren zwar nicht zugenommen, aber: "psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen werden häufiger in Anspruch genommen", sagte sie. Weil sich die Patienten heute mit diesen Fragen auch eher an einen Arzt oder Therapeuten wenden würden als noch vor einigen Jahren. Eine Nachfrage, für die es auch die Versorgungskapazitäten braucht.
Die Delegierten des Deutschen Ärztetages fordern daher eine differenzierte, eigenständige Bedarfsplanung im ambulanten Bereich für die Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin sowie Kinder- Jugendpsychiatrie.
Außerdem fordern sie:
- Zeitgemäße Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze in den einzelnen Bundesländern. Diese sollen gleichzeitig die Spielregeln und Bedingungen für eine Behandlung auch gegen den Willen eines Patienten enthalten.
- Der Gesetzgeber soll die Grundlage für eine "Arbeitsminderung" analog der Erwerbsminderung für betroffene Patienten schaffen, da eine komplette Krankschreibung häufig eher zu einer Verstärkung der Symptome führe.
- Eine ausschließliche Betreuung mittels internetbasierten Interventionen durch MFA in der hausärztlichen Versorgung wird abgelehnt. Solche telemedizinischen Anwendungen dürften nur ergänzend zum Einsatz kommen.
- Eine Anpassung bzw. Weiterentwicklung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Vergütung. (reh)
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