Heilmittel

Spahn will Heilmittelerbringern den Rücken stärken

Die Blankoverordnung für Heilmittelerbringer soll kommen. Die Koalition will mit einem Gesetzespaket die Berufsgruppe insgesamt aufwerten: Mit Geld und weniger Bürokratie.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Heilmittelverordnung: Künftig sollen die Leistungserbringer hier mehr Einfluss bekommen.

Heilmittelverordnung: Künftig sollen die Leistungserbringer hier mehr Einfluss bekommen.

© Dan Race / Fotolia

BERLIN. Die Kassen melden Rekordüberschüsse aufgrund der guten Beschäftigungslage. Die Koalition kündigt gleichzeitig neue Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung an. Mit zwischen 500 und 600 Millionen Euro im Jahr wollen Union und SPD die Einkommenssituation der Heilberufe aufbessern. Das hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in Berlin angekündigt. Damit setzt die Koalition die mit dem Heil- und Hilfsmittelverordnungsgesetz begonnene Entwicklung fort.

Die zwischen 130.000 und 140.000 Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen oder Diätassistenten leisten wesentliche Beiträge zur Gesundheitsversorgung. Gerade in der Physiotherapie zeichnen sich seit geraumer Zeit Fachkräfteengpässe ab. Die geht das Gesundheitsministerium nun mit einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz an.

Kern des Pakets ist eine bessere Bezahlung dieser Berufsgruppen: Im Schnitt verdienten Physiotherapeuten derzeit rund 2000 Euro brutto im Monat, Ergotherapeuten 2500 Euro, sagte Spahn bei der Vorstellung des Gesetzespakets am Mittwoch.

Was weiter geplant ist:

  • Bis Ende März 2020 soll die Blanko-Verordnung kommen. Das heißt, der Arzt trifft die Entscheidung, dass eine Behandlung nötig ist. Der Heilmittelerbringer wählt daraufhin die Therapie aus, bestimmt die Behandlungsfrequenz und die Dauer der Behandlung. Der Direktzugang bleibt weiterhin einigen wenigen Modellprojekten vorbehalten.
  • Die Anbindung der Preise für Leistungen der Heilmittelerbringer an die Grundlohnsumme soll generell aufgehoben werden. In künftige Preisverhandlungen sollen die Vertragspartner, also die Kassen und die Berufsverbände, den wachsenden Bedarf an wohnortnaher Versorgung sowie angemessene Gehälter für die angestellten Therapeuten einfließen lassen.
  • Die Vertragsverhandlungen sollen künftig bundesweit geführt werden, erstmals zum 1. April 2019. Die Preise sollen dazu bundesweit vereinheitlicht werden, und zwar auf dem jeweils höchsten von einer Kasse in einer Region vereinbarten Preis. Ab dem 1. Januar 2020 sollen die Vertragsverhandlungen dann vom GKV-Spitzenverband und den Spitzenverbänden der Heilmittelerbringer übernommen werden.
  • Starre, detaillierte Vorgaben zur Zulassung sollen vereinfacht werden.
  • Das Schulgeld für Auszubildende in den therapeutischen Berufen soll abgeschafft werden. Das wird bereits in einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft verhandelt.

„Wir reagieren mit dem Gesetzespaket auf die Proteste aus der Branche“, sagte der Bundesgesundheitsminister am Mittwoch. Die Physiotherapeuten hätten für deutlich bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne demonstriert. Diese Proteste seien absolut begründet gewesen, sagte Spahn. Der Fachkräftemangel sei eine Realität.

Mit dem Gesetzespaket knüpft die Koalition an das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz von April 2017 an. Damit war bereits die Koppelung der Vergütung für Heilmittelerbringer an die Grundlohnsumme weitgehend aufgehoben worden. Seither sind bereits deutliche Preisanstiege zu verzeichnen, nach Branchenberichten in einigen Regionen um bis zu 30 Prozent, allerdings ausgehend von einem niedrigen Ausgangsniveau.

In Bayern haben die AOK und die Physiotherapeuten bereits eine bis Juni 2020 laufende stufenweise Erhöhung von 16,40 Euro für Krankengymnastik auf 21,07 Euro verhandelt.

Die regionalen Preisunterschiede sind tatsächlich enorm. Ein Beispiel: Branchendienste haben errechnet, dass in Sachsen-Anhalt für eine Kompressionsbandage 6,84 Euro, in Bayern 14,97 Euro abgerechnet werden können. Solche Unterschiede würden sich mit dem am Mittwoch vorgestellten Gesetzespaket auf dem höheren Niveau angleichen können.

Lesen Sie dazu auch: GKV-Zahlen 2018: Kassenpolster wächst und wächst

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Gesetze am Fließband

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