Arzneimittel

Länder lassen Arzneigesetz GSAV passieren

Bundesrat verzichtet auf Anrufung des Vermittlungsausschusses – die Importförderklausel bleibt.

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BERLIN. Der Bundesrat hat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) passieren lassen und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit setzte sich das Plenum über die Empfehlung des Gesundheitsausschusses der Länderkammer hinweg.

BMG-Staatssekretär Thomas Steffen warb zuvor, das GSAV leiste „entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit“. Daher sei das zügige Inkrafttreten „sehr wichtig“.

Der nun getroffene Kompromiss bei der Importförderklausel wird durch eine Evaluation begleitet, die bis Ende 2021 vorliegen muss. Steffen bestritt, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Importförderung und Fällen von Arzneifälschungen in der Vergangenheit gebe.

Der Bundesrat hatte im Gesetzgebungsverfahren ursprünglich eine völlige Abschaffung der Importförderung gefordert. Die Koalition einigte sich aber nur auf eine Neujustierung der Preisdifferenz, um die ein importiertes Medikament mindestens preiswerter sein muss. Zudem ist der Import von Krebsmedikamenten zur parenteralen Anwendung verboten.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) bezeichnete das Gesetz hingegen als „unseriösen Schnellschuss“. Der Kompromiss zur Importklausel sei „halbherzig“. Das Risiko des Einschleusens gefälschter Arzneimittel in die Lieferkette sei dadurch nicht gebannt.

Andere GSAV-Regelungen, etwa zu Vor-Ort-Inspektionen von Herstellern produzierten Rechtsunsicherheiten und „erschweren eine effektive Gefahrenabwehr“, so Karawanskij. Ihr Appell, das Gesetz „auf gesunde Füße zu stellen“, fand indes keine Mehrheit.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) nannte die Zustimmung des Bundesrats eine „verpasste Chance“: „Dabei müssten es die Länder mit ihrer größeren Nähe zur Versorgungsrealität eigentlich besser wissen“, so der Verband.

Forderung nach schärferer Personalregelung in Kliniken

Hessen regt in einem Antrag die bessere Absicherung für ehrenamtliche Einsatzkräfte an. Der Versicherungsschutz bei Todesfällen solle auch auf nicht eheliche Hinterbliebene ausgeweitet werden.

„Es gibt Regelungslücken, die dringend geschlossen werden müssen“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). Im September wird der Vorstoß weiter beraten.

Thüringen und Bremen möchten die Personalausstattung in Kliniken schärfer fassen. Eine Personaluntergrenze allein reiche nicht aus, weil damit nur eine Risikominderung angestrebt werde. Die Regierung solle ein fundiertes Instrument zur Bemessung des Pflegepersonals entwickeln. Dabei sollten auch Hebammen berücksichtigt werden. (fst)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: GSAV – ein notwendiger Beschluss

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