Berufskrankheiten
Klimawandel lässt Bauarbeiter nicht nur kräftig schwitzen
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft schlägt Alarm. Die Zahl der durch Hitze und hohe UV-Strahlung verursachten Arbeitsunfälle steige rasant, heißt es. Vor allem eine Entwicklung bereitet der Berufsgenossenschaft große Sorge.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Klimawandel und die damit einhergehenden heftigen Hitzewellen wirken sich zunehmend auch auf die Gesundheit von Beschäftigten im Baugewerbe aus. Immer heißere Sommer und eine sich verstärkende UV-Strahlung hätten dazu geführt, dass der weiße Hautkrebs mittlerweile häufigste angezeigte Berufskrankheit in der Baubranche sei, sagte der Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), Klaus-Richard Bergmann, am Mittwoch.
Allein 2018 seien der Berufsgenossenschaft 2944 neue Verdachtsfälle auf weißen Hautkrebs gemeldet worden. Bis Juni dieses Jahres seien es den vorläufigen Auswertungen zufolge bereits an die 1400 Meldungen: „Tendenz stark steigend“, betonte Bergmann.
Auch Arbeitsunfälle durch Hitzschlag, Schwächeanfälle oder Sonnenstiche hätten zugenommen, so Bergmann. Bei hohen Außentemperaturen und starkem Sonnenschein könne Arbeiten im Freien den Kreislauf stark belasten und sogar zum Tod führen.
In den Jahren 2009, 2011, 2013, 2015 und 2016 starben laut BG BAU insgesamt acht Beschäftigte auf Baustellen aufgrund von Hitze. Zuletzt seien aber keine weiteren Todesfälle infolge großer Hitze zu beklagen gewesen.
„Ein zunehmend ernstes Thema“
Die Zunahme von weißem Hautkrebs bei Beschäftigten der Baubranche sei Anlass zu großer Sorge, betonte Bergmann. „Das ist ein ernstes Thema für uns.“ Die Berufsgenossenschaft wolle deshalb Unternehmen und Beschäftigte verstärkt über die gesundheitlichen Gefahren aufklären und für einen besseren Schutz vor großer Hitze und hoher UV-Strahlung sensibilisieren. „Vielen Beschäftigten ist nicht bewusst, welcher Gefahr sie sich bei der Arbeit in der Sonne auf der Baustelle aussetzen.“
Der weiße Hautkrebs ist seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt. Seither sind die angezeigten Berufskrankheiten um knapp sechs Prozent gestiegen.
Erst kürzlich waren Änderungen an der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten. Danach müssen Arbeitgeber Beschäftigte, die einer intensiven Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind, arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt anbieten.
Der Arbeitsmedizinische Dienst der Berufsgenossenschaft Bau (AMD) bietet den mehr als 584.000 Mitgliedsunternehmen der BG BAU derartige Vorsorgeangebote für die Beschäftigen bereits seit vielen Jahren an, betonte die Geschäftsführerin und ärztliche Direktorin des AMD der BG BAU, Dr. Anette Wahl-Wachendorf. „Mit den Untersuchungen sollen auch Krebserkrankungen verhindert und frühzeitig erkannt werden.“ Dazu fänden jedes Jahr mehr als 500.000 Vorsorgeuntersucherungen statt.
Zusätzlich habe man gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe einen Selbsttest zum Thema Hautkrebs entwickelt. Derartige Angebote seien auch deshalb geboten, da sich erfahrungsgemäß 20 bis 30 Prozent der Beschäftigten der Baubranche nicht regelmäßig bei einem Hausarzt untersuchen ließen.
Sonnensegel und Cremes schützen
Unternehmen wie Beschäftigte seien gleichermaßen gefordert, um gesundheitliche Risiken durch große Hitze zu minimieren, sagte BG BAU-Chef Bergmann. So sei auch darüber nachzudenken, Arbeiten vermehrt in die Früh- und Abendstunden zu verlegen. Im Süden Europas tue man das bereits seit vielen Jahren.
Daneben seien technische Schutzmaßnahmen wie Sonnensegel oder persönliche Maßnahmen wie Sonnenschutz durch UV-Schutzcremes oder Kleidung ratsam. Auch in Berufsschulen sei verstärkt dafür zu werben, sich bei Arbeiten im Freien vor den Folgen durch Hitze und UV-Strahlung besser zu schützen. „Wir wollen die Menschen möglichst frühzeitig erreichen und schon in der Ausbildung ein Bewusstsein schaffen“, so Bergmann.
Kontrollen auf Baustellen seien ebenfalls nötig, um sicherzustellen, dass Beschäftigte im Freien geschützt seien, so Bergmann. Würden Vorschriften missachtet, müssten Baustellen notfalls stillgelegt oder Bußgelder verhängt werden.