Elektronische Patientenakten
Forderungen nach maximaler Sicherheit
In Sachen E-Patientenakte und Gesundheitsdaten soll viel über Smartphones und Computer laufen. Welche Vorkehrungen sind nötig? Die KBV warnt vor offenen Flanken, Verbraucherzentralen vor einer digitalen Zwei-Klassen-Medizin.
Veröffentlicht:BERLIN. Für Kontakte zum Arzt sollen Millionen Patienten immer mehr digitale Möglichkeiten erhalten. Ärzte und Verbraucherzentralen mahnen maximale Sicherheitsregeln an.
So fordern Kassenärzte für künftige digitale Patientenakten eine Sicherung gegen Manipulationen.
„Es muss gewährleistet werden, dass medizinische Daten stimmen und Befunde nicht verfälscht werden – also dass ein Röntgenbild auch nach dem dritten Mal Hin- und Herschicken noch so aussieht wie vorher“, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, der dpa.
Indexierbare und sichere Daten
Die Bundesregierung strebt bis 2021 die Einführung elektronischer Patientenakten an, die Versicherte freiwillig nutzen können. Auf eine grundsätzliche Struktur haben sich Ärzte und Kassen verständigt. Vorgesehen sind drei Bereiche: einer mit medizinischen Daten der Ärzte, einer mit Versicherten-Informationen der Kassen und einer, in den Patienten selbst Daten einspeisen können.
KBV-Chef Gassen zufolge müssten digitale Akten für Ärzte gut durchsuchbar sein. „Heute kommen Patienten mit einer Plastiktüte mit Röntgenbildern und Arztbriefen aus den letzten 20 Jahren.
Dann wühlt sich der Arzt da drei Stunden durch und findet mit Glück einen relevanten Befund und nicht nur den vom Armbruch als Kind.“
Damit dies digital schneller gehe, brauche man eine Art Indexierbarkeit, um sagen zu können: „Ich will die Laborbefunde der letzten sechs Monate, und dann müssen die identifizierbar herauspoppen.“
Welche Daten der Patient elektronisch verfügbar haben wolle und welche nicht, werde jeder selbst entscheiden müssen.
„Was Patienten mit ihrer Akte machen, kann dann nicht mehr in der Verantwortung des Arztes sein“, so Gassen. Dies sei die Hoheit des Patienten. „Ob er es in den Tresor legt, bei Facebook postet, oder beim Kegelabend mit seinen Freunden teilt, muss jeder selbst entscheiden.“
Mit Blick auf die Sicherheit solle es Lösungen geben, bei denen die E-Akte auf einem Stick liegt. So könne man sicher sein, dass sie nicht unfreiwillig ausgelesen wird. Wenn Patienten entscheiden, dies auf dem Smartphone haben zu wollen, müsse man klar sagen: „Das ist mit einer Restunsicherheit verbunden.“ Wichtig sei, dies offen und ehrlich zu kommunizieren, so der KBV-Chef.
Zwei-Klassen-Medizin vermeiden
Ein Smartphone zu besitzen, solle jedoch nicht zwingend sein, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der dpa: „Es darf nicht so sein, dass ich gezwungen oder bestraft werde, wenn ich mich daran nicht beteilige.“
Dies könne wegen fehlender technischer und finanzieller Mittel sein oder weil solchen Angeboten misstraue und sich dagegen entscheide. „Dann darf es keine Zwei-Klassen-Medizin auch beim Thema E-Health geben.“
Zentral sei der Schutz der Privatsphäre, sagte Müller. Da dürfe sich die Politik nicht „wegdrücken“. Es sei gut, wenn Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für einheitliche, verbraucherfreundliche Standards und Fortschritt bei einer stärkeren Digitalisierung sorge. (dpa)