Schwangerenvorsorge

Ruf nach Sono auf Kasse

Die DEGUM plädiert im Zuge des GBA-Beratungsverfahrens zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie für die Aufnahme der Feindiagnostik um die 20. Schwangerschaftswoche in den GKV-Leistungskatalog.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Pränataldiagnostik: Das Ersttrimester-Screening gibt es für Kassenpatienten nur auf Selbstzahlerbasis.

Pränataldiagnostik: Das Ersttrimester-Screening gibt es für Kassenpatienten nur auf Selbstzahlerbasis.

© JackF / stock.adobe.com

STUTTGART. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) fordert neben dem Ersttrimester-Screening bei Schwangeren zusätzlich die Aufnahme einer umfassenden Organultraschalluntersuchung um die 20. Schwangerschaftswoche in die Mutterschaftsrichtlinie und damit in die Regelversorgung. "So können das Herz, die Arme und Beine sowie das Gesicht des Fötus vollständig untersucht werden, um erbliche Erkrankungen und Fehlbildungen auszuschließen", verdeutlicht Professor Renaldo Faber, Vorsitzender der DEGUM-Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe und Facharzt am Zentrum für Pränatale Medizin in Leipzig.

Faber weist darauf hin, dass hier bislang für gesetzlich versicherte Schwangere eine Zugangshürde zum "Goldstandard in der Organdiagnostik" besteht, denn die Untersuchung werde ihnen derzeit nur als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten wird – und sei damit aus der eigenen Tasche zu berappen.

Anlass für die Äußerungen der DEGUM sind die voraussichtlich noch bis ins Jahr 2019 andauernden Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu Bewertungsverfahren der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos von autosomaler Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests bei Risikoschwangerschaften. Geprüft werden soll der Test im Vergleich zur invasiven Chorionzottenbiopsie, für die eine Biopsie der Plazenta nötig ist.

"Mehr als zwei Drittel der schweren erblichen Erkrankungen und Fehlbildungen des Ungeborenen können erkannt oder weitgehend ausgeschlossen werden, wenn bei Schwangeren eine qualifizierte frühe Organdiagnostik per Ultraschall zwischen dem Beginn der zwölften und dem Ende der 14. Woche durchgeführt wird", erläutert Professor Peter Kozlowski, DEGUM-Vorstandsmitglied und Facharzt in der Düsseldorfer Praxis für Pränatal-Medizin und Genetik. Die frühe Ultraschallfeindiagnostik inklusive qualifizierter Beratung seien mittlerweile für sehr viele Schwangere die Säulen ihrer Entscheidung, welche weiteren Untersuchungen für sie sinnvoll und nützlich seien, so der Mediziner.

ErsttrimesterScreening

» Die Organe des Fötus werden zwischen der zwölften und 14. Schwangerschaftswoche mittels Ultraschall untersucht und die Nackentransparenz gemessen, da deren Breite Hinweise auf angeborene Erkrankungen geben kann.

» Bluttests bei der Schwangeren sollen ebenfalls Auskunft auf genetisch bedingte Krankheiten geben. Doch können erbliche Erkrankungen und Fehlbildungen nach diesen Untersuchungen nicht komplett ausgeschlossen werden.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Thomas Georg Schätzler 11.08.201720:32 Uhr

GKV-Kassen Finanzdienstleister für unsere Patientinnen und Patienten!

GKV-Kassen Finanzdienstleister für unsere Patientinnen und Patienten!
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hat vollkommen Recht, wenn sie fordert, neben dem Ersttrimester-Screening bei Schwangeren zusätzlich die Aufnahme einer umfassenden Organ-Ultraschalluntersuchung um die 20. Schwangerschaftswoche in die Mutterschaftsrichtlinie und damit in die Regelversorgung der GKV zu integrieren.

Vergleichbares gilt auch für die qualifizierten Ultraschalldiagnostik bei der Endometriose
http://news.doccheck.com/de/181976/endometriose-kassen-ihr-zahlt-zu-spaet/
und bei Vorsorge und Früherkennung des Ovarialkarzinoms! Sie ist alternativlos!

Trotzdem ‘hetzt’ der “IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes der Gesetzlichen Krankenkassen” als Körperschaften Öffentlichen Rechts und damit zu juristischer Objektivität und transparenter Nachprüfbarkeit verpflichtet, weiterhin g e g e n “Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung”, um von den eigenen Unzulänglichkeiten auch bei anderen Präventionszielen abzulenken:
http://www.igel-monitor.de/IGeL_A_Z.php?action=abstract&id=58

Unter “IGeL-Info kompakt” steht dort wörtlich: “Einen Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung bewerten wir mit „negativ“. Eierstockkrebs, auch Ovarialkarzinom genannt, ist die fünfthäufigste Krebstodesursache bei Frauen. Zur Früherkennung wird von den gesetzlichen Krankenkassen ein jährliches Abtasten ab dem 20. Lebensjahr bezahlt. Frauenärzte bieten darüber hinaus Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke an, oft im Rahmen einer „gynäkologischen Krebsvorsorge“. Besteht ein Verdacht auf Eierstockkrebs ist der Ultraschall eine GKV-Leistung, ohne Verdacht eine IGeL. Ultraschalluntersuchungen sind als IGeL bei vielen Arztgruppen weit verbreitet: Jede fünfte angebotene IGeL ist ein Ultraschall.”

Wohlwissend, dass die bi-manuelle Tastuntersuchung als Krebsvorsorge bei der Frau das Ovarialkarzinom gerade n i c h t rechtzeitig erfassen kann, hebt der GKV-IGeL-Monitor im Folgenden darauf ab, dass “eine im Juni 2011 veröffentlichte große Studie bestätigte, was andere Studien bereits angedeutet haben: Mit Ultraschalluntersuchung sterben gleich viele Frauen an Eierstockkrebs wie ohne Untersuchung.”

Er verschweigt dabei, dass bei einer derartig hochmaligne und aggressiv verlaufenden Krebserkrankung eine Frühdetektion gar nicht sofort auf die Gesamtmortalität durchschlagen kann. Es ist ein diagnostisches Armutszeugnis, zu behaupten: “Diese und andere Studien zeigen jedoch, dass Frauen durch Fehlalarme häufig unnötig beunruhigt und sogar eigentlich gesunde Eierstöcke entfernt werden. Eine erneute Suche nach aktuelleren Studien im Juli 2014 bestätigte unsere Bewertung. Auch ärztliche Fachgesellschaften raten inzwischen von der Untersuchung ab.”

Ein Nachweis über diese vorwissenschaftlichen, abenteuerlichen und z. T. wahrheitswidrigen Behauptungen wird nicht geführt. Die Einlassung, “der IGeL-Monitor wird von einem Team erstellt, das der evidenzbasierten Medizin verpflichtet ist". Initiator und Auftraggeber des IGeL-Monitors ist aber der eigene Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS). Finanziert wird der MDS vom Spitzenverband Bund (SpiBu) der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und identifiziert sich damit als medzin-bildungs- und versorgungs-fern.

Es bleibt die Frage, warum das, was bei einem bloßen Verdacht oder zum Ausschluss von… eben offiziell n i c h t von den Gesetzlichen Krankenversicherungen der GKV honoriert werden soll? Das müssen doch die behandelnden Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte selbst entscheiden dürfen, statt ein ebenso insuffizienter wie hypertropher Medizinischer Dienst mit seinem fragwürdigen SpiBu-IGeL-Monitor. Die GKV-Kassen sind doch eher Finanzdienstleister für unsere Patientinnen und Patienten!

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. Trzebiatów/Polen)

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025