Daten der Gesetzlichen Unfallversicherung

Weißer Hautkrebs ist Treiber bei den Berufskrankheiten

2016 wurden ein Fünftel mehr Berufskrankheiten anerkannt als im Vorjahr. Das geht auf die Aufnahme des weißen Hautkrebses sowie des Karpaltunnel-Syndroms zurück. Die Hürden für neue Berufskrankheitenrenten bleiben weiter hoch.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
In der brühenden Sonne: Weißer Hautkrebs lässt die Zahl von Berufskrankheiten drastisch steigen.

In der brühenden Sonne: Weißer Hautkrebs lässt die Zahl von Berufskrankheiten drastisch steigen.

© kokliang1981 / stock.adobe.com

BERLIN. Für das Jahr 2016 registrierten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen insgesamt 75.491 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (-1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben die Unfallversicherungsträger jedoch im vergangenen Jahr mehr Fälle bearbeitet, als Anzeigen eingegangen sind: Insgesamt wurden 2016 demnach 80.029 Feststellungsverfahren abgeschlossen – 5,2 Prozent mehr als 2015.

Jede Verdachtsanzeige löst ein Feststellungsverfahren aus. Wird eine Berufskrankheit anerkannt, so erfolgt nicht immer eine Rentenzahlung. "Bei den anerkannten Berufskrankheiten ohne Rentenzahlung werden vielfach Leistungen in anderer Form erbracht, z.B. Heilbehandlung, Verletztengeld, Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation oder Übergangsgeld", so die DGUV.

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In 40.056 Fällen sei 2016 die Möglichkeit des Vorliegens einer Berufskrankheit festgestellt worden – ein Plus von 7,8 Prozent. In 5365 Fällen davon sei eine neue Rente bewilligt worden – ein Plus von 6,3 Prozent. In 20.539 aller Fälle sei das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt worden – 22,2 Prozent mehr als im Vorjahr.

Einen wesentlichen Anteil an dieser Zunahme habe der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung, der seit dem 1. Januar 2015 auf der Berufskrankheitenliste steht, wie die DGUV hervorhebt.

Umfassende Nachweispflichten

Die Entwicklung kommt indes nicht überraschend, sondern zeichnete sich bereits im vorausgegangenen Jahr ab. So erläuterte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer bereits bei der Vorlage der Zahlen zum Berufskrankheiten-Geschehen für 2015, dass vier neue in die Liste aufgenommene Berufskrankheiten – der ‚weiße Hautkrebs‘, das Karpaltunnel-Syndrom, das Hypothenar-Hammer-Syndrom sowie Kehlkopfkrebs durch Exposition gegenüber Schwefelsäuredämpfen für die Steigerungen bei den Zahlen verantwortlich seien.

Da Hautkrebs und Karpaltunnel-Syndrom sehr häufig aufträten, seien Verdachtsanzeigen in dieser Größenordnung zu erwarten, so Breuers Conclusio – was sich im zweiten Jahr in Folge nun bestätigt.

Breuer weist im Zusammenhang mit dem Anstieg der durch weißen Hautkrebs bedingten Berufskrankheiten auch auf die Notwendigkeit weiterer, gezielter Präventionsmaßnahmen hin.

"Für Sonnenscheutz sensibilisieren"

"Die Fälle von weißem Hautkrebs, die wir heute sehen, haben in der Regel eine lange Vorgeschichte. Heute wissen wir, dass es so weit nicht kommen muss. Der richtige Sonnenschutz hilft", so Breuer: "Vielen Menschen, die draußen arbeiten, ist aber immer noch nicht bewusst, dass Sonnenstrahlen auch Krebs verursachen können.

Und weiter: Man sieht im Sommer noch zu häufig Arbeiter ohne Kopfschutz und mit freiem Oberkörper. Unsere Aufgabe ist es deshalb, aufzuklären und Unternehmer wie Beschäftigte für verschiedene Methoden des Sonnenschutzes zu sensibilisieren", fordert der DGUV-Hauptgeschäftsführer.

Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten, deren berufliche Verursachung zwar festgestellt, aber besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, sank 2016 gegenüber Vorjahr um 4,08 Prozent auf 19.517 Fälle.

Hintergrund ist, dass im Falle bestimmter Erkrankungen für eine Anerkennung die Krankheiten zusätzlich dazu geführt haben müssen, dass alle Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können, unterlassen werden.

Bei Hauterkrankungen (Berufskrankheitsnummer 5101) muss, so die DGUV, zudem das Tatbestandsmerkmal "schwere Krankheit oder wiederholte Rückfälligkeit" erfüllt sein.

"Dies bedeutet, dass trotz Vorliegen der genannten ursächlichen Zusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, schädigender Einwirkung und Erkrankung bei diesen Erkrankungen eine Anerkennung als Berufskrankheit im juristischen Sinne erst dann möglich ist, wenn diese zusätzlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind", wie es von DGUV-Seite heißt.

Asbest als führende Todesursache

Für betroffene Arbeitnehmer bedeutet das konkret, dass es oft ein langer und steiniger Weg bis zu einem durch Berufskrankheiten bedingten Rentenbezug werden kann.

Nach DGUV-Angaben starben 2016 insgesamt 2451 Menschen infolge einer Berufskrankheit – 1,74 Prozent mehr als im vorangegangenen Jahr. Die Hauptursache waren Erkrankungen durch anorganische Stäube, insbesondere Asbest.

Die Berufskrankheiten-Nr. 4105 (Mesotheliom, Asbest) führte demnach mit 857 Todesfällen (2015: 811 Todesfälle) die Liste an, gefolgt von Nr. 4104 (Lungen-/ Kehlkopfkrebs, Asbest) mit 618 Todesfällen (2015: 593).

Mit 230 Todesfällen (2015: 305) deutlich abgeschlagen folgt auf Rang drei die Berufskrankheiten-Nr. 4101 (Silikose).

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Alternativlose Prävention

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