Bundesverband Pharmazeutische Industrie

Pro Globuli und Therapievielfalt

Die Pharmabranche weist die Vorschläge des GBA-Vorsitzenden zurück, Homöopathika künftig als Satzungsleistung zu verbieten.

Veröffentlicht:

BERLIN. "Wer die Homöopathie als ergänzende und in der Regel nebenwirkungsarme Behandlung verbieten will, beschneidet die Therapievielfalt und bevormundet zahlreiche Patienten in Deutschland, die davon profitieren können" – mit harschen Worten bezieht Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Stellung gegen Äußerungen von Professor Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).

Hecken hatte sich erneut in verschiedenen Medien dafür ausgesprochen, homöopathische Therapien künftig als freiwillige Kassenleistungen zu verbieten, da es für sie keine Evidenz gäbe.

"Es gibt eine Vielzahl von Erkrankungen, bei denen homöopathische Arzneimittel erfolgreich eingesetzt werden", betont Fahrenkamp (wir berichteten kurz). Und ergänzt: "Schulmedizin und Homöopathie gehören gleichermaßen zu den Therapiemöglichkeiten der ärztlichen Versorgung."

Fahrenkamp verbindet seine Ausführungen mit einem dringenden Appell an die schwarz-rote Koalition, homöopathische Arzneimittel als Teil einer integrativen Medizin anzuerkennen. Mehr als 7000 niedergelassene Ärzte, darunter auch Notfallmediziner und Onkologen, seien Inhaber der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" und setzten diese Arzneimittel wirkungsvoll in der Versorgung der Patienten ein. Der BPI fordert, dass homöopathische Arzneimittel auch in Zukunft als Satzungsleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können und die Arzneimittel selbstverständlich apothekenpflichtig bleiben müssen.

Studien aus der Versorgungsforschung zeigten übereinstimmend, dass von einem Nutzen der Homöopathie für Patienten und Gesundheitssystem ausgegangen werden könne. Klinische Studien belegten zudem relevante Verbesserungen bei verschiedenen Indikationen. "Wenn Behandler und Patienten sie richtig und verantwortungsvoll einsetzen, können Homöopathika den Therapieerfolg unterstützen. Das rechtfertigt auch eine Erstattung als Satzungsleistung der Kassen", so Fahrenkamp. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gemeinsamer Kassensitz

Aus eins mach zwei: So gelingt Jobsharing in der Praxis

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tag der Privatmedizin

GOÄneu: Reuther und Reinhardt demonstrieren Geschlossenheit

Lesetipps
Arzt injiziert einem älteren männlichen Patienten in der Klinik eine Influenza-Impfung.

© InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

Verbesserter Herzschutz

Influenza-Impfraten erhöhen: So geht’s!