BVG-Beschluss

Kein Anspruch auf Cannabis auf Kasse bei Cluster-Kopfschmerz

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KARLSRUHE. Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen können von ihrer Kasse weiterhin keine Schmerzbehandlung mit Medizinalhanf verlangen. Einen entsprechenden Eilantrag wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss zurück.

Es bestätige damit eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG), das sich bei seiner summarischen Prüfung auf ein MDK-Gutachten stützte, wonach ein therapeutischer Erfolg mit der Cannabis-Behandlung in kontrollierten Studien bislang nicht belegt wurde.

Die summarische Prüfung sei im Eilverfahren ausreichend, so die Karlsruher Richter. Das abschließende LSG-Urteil, das über die Cannabis-Verordnungsfähigkeit im konkreten Fall entscheidet, steht noch aus.(fl)

Az.: 1 BvR 733/18

Wir haben den Beitrag am 3.8.2018 ergänzt um den Passus, dass das abschließende LSG-Urteil noch aussteht.

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