Arbeitsunfähigkeit
Psychotherapeuten wollen krankschreiben dürfen
Sollen Teilkrankschreibungen eingeführt werden? Ja, findet die Bundespsychotherapeutenkammer und fordert: Psychologischen Psychotherapeuten muss es erlaubt sein, AU-Bescheinigungen auszustellen.
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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dürfen derzeit nur Ärzte ausstellen. Daran will die Bundespsychotherapeutenkammer rütteln.
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BERLIN. In die laufende Diskussion über die Einführung von Teilkrankschreibungen hat nun die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Stellung bezogen. Sie spricht sich für mehr Flexibilität bei Krankschreibungen aus.
"Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es häufig hilfreich, dass Patienten nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden", sagt der BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz laut einer Mitteilung.
Statt der jetzigen "Alles-oder-Nichts-Regelung" sollten Beschäftigte auch nur teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden können – also zu 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit.
Arbeit könne hilfreich für eine Genesung sein, da sie Tagesstruktur und Kontakte als wichtige Stützen aufrechterhalte, betont Munz. Eine solche "Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit" sollte aber nur freiwillig und ohne Druck bescheinigt werden können.
Die Bundespsychotherapeutenkammer verweist darauf, dass psychische Erkrankungen oft zu besonders langen Fehlzeiten von mehr als 30 Tagen führen. Sie fordern, dass auch psychologischen Psychotherapeuten erlaubt wird, Patienten eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) ist das bislang nur Ärzten vorbehalten. Die Psychotherapeuten fordern nun den Gesetzgeber auf, dies ändern zu lassen.
MB bringt Vorschlag ins Spiel
Der Marburger Bund (MB) hatte kürzlich eine neue Form von "Arbeitsminderungsbescheinigungen" vorgeschlagen, um Arbeitnehmern lange, komplette Krankschreibungen zu ersparen – und somit die Diskussion entfacht.
Ärzteverbände zeigten sich zwiegespalten, der Hausärzteverband etwa blieb skeptisch. (dpa/ths)