Hintergrund

DGPPN zu Home Treatment: "Für den Start kann man damit leben"

Psychisch erkrankte Menschen können ab Januar 2018 auch im eigenen häuslichen Umfeld ärztlich betreut werden – die Regeln dafür sind allerdings streng. Nun fehlen noch entsprechende Abrechnungsmodalitäten.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

In letzter Minute haben sich die Kostenträger und die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf dem regulären Weg auf ein Handlungsgerüst für die im Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) vorgesehene Behandlung in den eigenen vier Wänden verständigt. Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" hatte das Schiedsamt auf Drängen des Gesundheitsministers bereits ein Verfahren eingeleitet, bevor sich GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und DKG zusammenrauften. Alle Voraussetzungen für einen Start liegen noch nicht vor. "Was wir jetzt noch brauchen sind Abrechnungsmodalitäten", sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, Professor Arno Deister, der "Ärzte Zeitung".

Daran hänge, wie gut sich die vereinbarten Vorgaben in der Praxis anwenden ließen. Noch sei nicht klar, ob die stationsäquivalente Behandlung tagesgenau oder in anderen Zeiträumen abgerechnet werden solle. Das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) legt die Prozedurenschlüssel fest. Sicher sei, dass die Behandlung zu Hause die Kassen und Versicherer nicht billiger komme als eine stationäre Aufnahme. "Stationsäquivalent" gelte auch für die Vergütung, sagte Deister.

Wie geht die Familie damit um?

Mehrkosten will man auf Kassenseite tunlichst vermeiden. "Im Einzelfall sollten Patient und Arzt zusammen gut abwägen, ob diese Behandlungsform wirklich die beste Variante darstellt", meldete sich GKV-Spitzenverbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg zu Wort.

Die Regelungstiefe der Vereinbarung ist beachtlich. Die "Krankenhausbehandlung im häuslichen Umfeld" soll von mobilen fachärztlich geleiteten multiprofessionellen Behandlungsteams geleistet werden. Dazu müssen die Ärzte im Vorfeld abklopfen, ob sich die Wohnung des Patienten überhaupt dafür eignet. In Zusammenarbeit mit Pädiatern soll festgestellt werden, ob das Wohl der mit dem Patienten unter einem Dach lebenden Kinder durch eine Behandlung gefährdet werden könne. Bei Bedarf sollen Eltern und Kinder gemeinsam psychologisch betreut werden. Überhaupt: Alle im selben Haushalt lebenden volljährigen Personen müssen dem stationsäquivalenten Ansatz zustimmen.

Die Behandlungsteams müssen aus Ärzten, Psychologen, Pflegefachpersonen und Spezialtherapeuten bestehen. In der Verantwortung steht stets ein Facharzt der verschiedenen psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Disziplinen. Das entsendende Krankenhaus wiederum ist für täglichen Kontakt mit dem Patienten verantwortlich. Dauert die Behandlung zu Hause länger als eine Woche, müssen professionelle Fallbesprechungen und ärztliche Visiten angesetzt werden. Dazu gilt eine Art "Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft". Im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustands des Patienten muss das Krankenhaus zu jeder Tages- und Nachtzeit die stationäre Aufnahme gewährleisten können. Die Anforderungen an die Dokumentation sind streng.

Niedergelassene mit ins Boot holen

"Man hätte sich mehr Flexibilität vorstellen können", kommentierte Deister das Werk, um sofort wieder Optimismus zu verströmen. "Für den Start kann man damit leben," sagt er. Das Ende der Entwicklung ist aber noch nicht erreicht. Alle Beteiligten haben sich für den Oktober verabredet, um weitere Schritte zu besprechen. Im Moment gilt die Vereinbarung nur für Menschen, die nach den bisherigen Gepflogenheiten eigentlich stationär in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden müssten, in ihrem sozialen Umfeld aber besser behandelt werden könnten. Das seien etwa fünf bis zehn Prozent der stationär zu behandelnden Patienten. Für die Kassenseite soll es wohl bei Werten in dieser Größenordnung bleiben. Schon jetzt sei abzusehen, dass es sich bei der in Frage kommenden Patientengruppe um eine kleine handele, bremst von Stackelberg.

Es gebe aber mehr Möglichkeiten, aufsuchend zu behandeln, hält Deister dagegen. Deshalb soll im Oktober auch über Formen der Einbindung von niedergelassenen Psychotherapeuten gesprochen werden. "Unser Ziel wird sein, in guter Kooperation auch mit niedergelassenen Leistungserbringern diese neue Behandlungsmöglichkeit in die Praxis einzubringen", äußerte sich dazu DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Das sehe die jetzt geschlossene Vereinbarung zwar vor, aber bisher "allenfalls als Delegation", sagt dazu Arno Deister. Deshalb gelte es nun, Erfahrungen mit den neuen Möglichkeiten zu sammeln. Die aufsuchende Behandlung im sozialen Umfeld werde aber auf jeden Fall die Zukunft sein.

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