Psychische Erkrankungen

Behandlung zu Hause kann 2018 starten

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BERLIN. Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen eröffnet sich ab 2018 eine neue Behandlungsalternative. Krankenkassen und private Versicherer haben gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft den Weg für die "stationsäquivalenten Leistungen" freigemacht. Damit sollen Patienten ab Januar auch in ihrem häuslichen Umfeld behandelt werden können.

Der Gesetzgeber hatte der Selbstverwaltung den Auftrag im Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) vom 19. Dezember 2016 erteilt.

Der GKV-Spitzenverband kommentierte die Vereinbarung vorsichtig optimistisch. "Im Einzelfall sollten Patient und Arzt zusammen gut abwägen, ob diese Behandlungsform wirklich die beste Variante darstellt", sagte GKV-Spitzenverbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg. Die Vereinbarung knüpft die häusliche Behandlung an hohe Anforderungen, zum Beispiel an das Wohl im Haushalt lebender Kinder und eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Professor Arno Deister, sprach gegenüber der "Ärzte Zeitung" von einem "Durchbruch". Es seien bereits Gespräche im Oktober vereinbart, bei denen es auch um die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Kollegen gehen solle. (af)

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