Der konkrete Fall
Gebäudepolice – Die billigen Zeiten sind vorbei
Die Wohngebäudeversicherung kommt Anbieter immer teurer. Deshalb ändern sich hier jetzt die Geschäftsgepflogenheiten.
Veröffentlicht:Frage: Vor Kurzem hatte ich einen Wasserschaden an meinem Haus, den der Wohngebäudeversicherer auch übernommen hat. Jetzt habe ich einen Brief von dem Anbieter bekommen, in dem er meinen Vertrag kündigt. Ist das rechtens?
Antwort: Ja, nach einem Schadensfall dürfen Anbieter eine Police außerordentlich kündigen. Denn die Unternehmen prüfen regelmäßig, ob sie ein gutes oder schlechtes Geschäft mit einem Vertrag machen und trennen sich möglicherweise oder erhöhen die Preise. Das ist derzeit vermehrt der Fall bei Wohngebäudeversicherungen, berichtet der Düsseldorfer Versicherungsmakler Johannes Brück. Er beobachtet Prämienerhöhungen um bis zu 15 Prozent. „Viele Häuser sind alt, es kommt häufiger zu Wasserschäden durch marode Leitungen“.
Hinzu kommen mehr Schäden durch Naturkatastrophen. Jahrelang haben die Anbieter Wohngebäude zu günstigen Preisen versichert, die jetzt nicht mehr auskömmlich sind. Deswegen ändern sie jetzt ihre Geschäftspolitik. Kunden können wenig gegen einen Rauswurf tun. Verbraucherschützer raten, den Anbieter dazu zu bewegen, den Vertrag selbst beenden zu dürfen.
Das erhöht die Chancen, einen neuen Versicherer zu finden. Denn wem einmal gekündigt wurde, der hat oft Schwierigkeiten, eine neue Gesellschaft zu finden. Eine andere Möglichkeit, den Rauswurf zu verhindern, ist es, Bagatellschäden selbst zu begleichen oder veränderte Konditionen für einen bestehenden Vertrag auszuhandeln, etwa einen Selbstbehalt oder eine höhere Prämie.
Grundsätzlich müssten sich Kunden damit abfinden, dass die Zeiten der billigen Wohngebäudeversicherung vorbei sind, meint Makler Brück. „Wer jetzt noch einen billigen Vertrag abschließt, tut das in der Regel auf Kosten des Versicherungsumfangs.“ Der Experte glaubt, dass die Gesellschaften künftig wieder mehr Selbstbehalte in die Verträge einbauen werden. „Das hatten wir früher bei der Sturmversicherung, dahin werden wir wieder kommen.“ (acg)