Breite Zustimmung
Ärztetag bereitet Weg für neue Weiterbildung
Insgesamt zustimmend hat der Ärztetag am Freitag das von den Weiterbildungsgremien der BÄK entwickelte Konzept für eine neue Musterweiterbildungsordnung zur Kenntnis genommen.
Veröffentlicht:FREIBURG. Voraussichtlich im nächsten Jahr wird der Deutsche Ärztetag eine neue Musterweiterbildungsordnung beraten und beschließen. Nach mehrjährigen Vorarbeiten hat der Vorsitzende der Weiterbildungskommission der Bundesärztekammer, Dr. Franz Bartmann, am Freitag einen Sachstandsbericht vorgelegt, dem der Ärztetag mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Damit können die Reformarbeiten in die abschließende Runde gehen.
Neu an dem Konzept ist die enge Abstimmung nicht nur mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden, sondern auch mit den Landesärztekammern. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass die Musterweiterbildungsordnung zügig und möglichst eins zu eins – auch im Interesse der künftigen Ärzte in Weiterbildung – umgesetzt wird.
Inhaltlich neu ist, dass die einzelnen Weiterbildungsabschnitte und -inhalte keine zeitlichen Vorgaben mehr enthalten. Maßgeblich sollen vielmehr Lerninhalte, Haltungen und Arztrollen (CanMeds-Rollen) werden.
Eine entscheidende Neuerung ist dabei das elektronische Logbuch, in dem die absolvierte Weiterbildung dokumentiert wird. Es differenziert nach kognitiven und Methodenkompetenzen in den jeweiligen Disziplinen sowie nach Handlungskompetenzen, den Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Arzt in Weiterbildung erworben hat. Je nach Weiterbildungsfortschritt werden diese nach "benennen und beschreiben", "systematisch einordnen und erklären", "durchführen unter Supervision" und schließlich "selbstverantwortlich durchführen" unterschieden. Das E-Logbuch dient der kontinuierlichen Dokumentation, als Grundlage für Jahresgespräche und bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung. Es soll den Kammerwechsel erleichtern, eine Evaluation der Weiterbildung ermöglichen und statistisches Material liefern.
Ein weiterer wichtiger Beschluss zur zukünftigen Weiterbildungsordnung: Die Allgemeine Chirurgie soll erhalten bleiben. Sie sei aus Gründen der Sicherstellung in kleineren Kliniken unverzichtbar. (HL)