Vertreterversammlung
KBV legt acht Punkte für eine Reformagenda vor
Rechtzeitig vor dem Bundestagswahlkampf und dem Start in eine neue Legislaturperiode hat die KBV ein Programm für eine moderne Gesundheitsversorgung vorgelegt. Und was steht drin?
Veröffentlicht:FREIBURG. Elf Wochen nach der Wahl des neuen KBV-Führungstrios Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel hat die Spitzenorganisation der Vertragsärzte ein Programm für eine moderne Gesundheitsversorgung entwickelt und damit das Handlungsfeld für die nächsten sechs Jahre abgesteckt. Diesen Plan hat die KBV-Vertreterversammlung am Montag in Freiburg gebilligt. Kernelemente sind:
» Verhältnis ambulant/stationär: Die Vernetzung soll vorangetrieben werden, auch durch Weiterentwicklung des Belegarztsystems und unter Einbindung hausärztlicher Kompetenz. Das medizinische Leistungsangebot müsse zielgerichteter und passgenauer eingesetzt werden, vor allem durch Zuordnung von Patienten auf die richtige Versorgungsebene. Eine Option soll ein GKV-Hausarzttarif sein.
Neue Harmonie zwischen KBV-Vorstand und Vertreterversammlung. Im Vorfeld des Ärztetages zeigten sich alle Vertreter optimistisch, was die Zusammenarbeit angeht, so auch im Video der „Ärzte Zeitung“. (jk/mh)
» Reform des Not- und Bereitschaftsdienstes: Unnötige Klinikeinweisungen sollen vermieden werden. Im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst soll eine qualifizierte Ersteinschätzung per Telefon gegeben werden, auch in Kooperation mit Rettungsleitstellen. Patienten sollen auch online oder per App Hilfe zur Selbsteinschätzung, zur Arzt- und Praxissuche erhalten. Die KBV strebt dabei eine enge Abstimmung mit Klinikärzten über den Marburger Bund an.
» Reform der Bedarfsplanung: Angestrebt wird eine völlige Neubewertung der Verhältniszahlen, wobei demografische durch Indikationsbezogene Parameter ergänzt werden sollen.
» Abschaffung der Budgetierung: Die KBV erwartet mehr Leistungsverlagerung von der Klinik in die Praxen. Notwendig sei ein Mix aus Pauschalen und Einzelleistungsvergütungen, flankiert durch eine besser gesteuerte und koordinierte Patientenversorgung, um unerwünschte Mengenausweitungen zu verhindern.
» Digitalisierung: Sie muss auf Innovationen ausgerichtet sein; für Ärzte soll sie aufwandsneutral sein, der Nutzen müsse sich in einer Verringerung der Bürokratie und/oder einer Verbesserung der Versorgung niederschlagen.
» Ärztlicher Nachwuchs: Der Masterplan 2020 brauche eine ausreichende finanzielle Ausstattung. Der Zugang zum Medizinstudium müsse erleichtert werden. Die Förderung der ambulanten Weiterbildung müsse ausgebaut werden. Die Regressgefahr insbesondere bei Verordnung innovativer Arzneien mit Erstattungsbetrag müssen entschärft werden, fordert die KBV.
» Kooperation durch Delegation: Eine Substitution ärztlicher Leistungen durch (akademisierte) nicht ärztliche Gesundheitsberufe wird abgelehnt. Möglichkeiten einer optimierten Kooperation wie nicht ärztliche Praxisassistenten oder Physician Assistant sollen geprüft werden.
» Sicherstellung durch ambulante Versorgung: Hierzu müsse sich die Politik bekennen, genauso wie zur freiberuflichen Berufsausübung, vornehmlich durch inhabergeführte Praxen auf Basis einer funktionierenden Selbstverwaltung. Der Bürgerversicherung wird eine Absage erteilt, das duale Krankenversicherungssystem eindeutig präferiert.
Aktuell aus Freiburg
• Alle Berichte und live-Tweets von der KBV-VV auf www.aerztezeitung.de
• Video-Interview mit Dr. Petra Reis-Berkowicz www.aerztezeitung.de/936288
• Video-Interview mit Dr. Andreas Gassen www.aerztezeitung.de/936277
• Verfolgen Sie online am Dienstag die Eröffnung des Ärztetages und erste Abstimmungsresultate!
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