HIV-Infektionen

Brunei fordert „Respekt“ für Steinigung Homosexueller

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BANDAR SERI BEGAWAN. Das Sultanat Brunei hat die international heftig kritisierte Einführung der Todesstrafe gegen Homosexuelle in einem Brief an das Europäische Parlament verteidigt. Der „Guardian“ zitierte aus einem vierseitigen Brief des Sultanats an die Europaabgeordneten, in dem es hieß, Steinigungen als Strafe für gleichgeschlechtlichen Sex würden selten sein, da zwei Männer von „hohem moralischem Rang und Frömmigkeit“ als Zeugen erforderlich seien.

Im Hinblick auf den Wunsch des Landes, seine traditionellen Werte und seine „Familienlinie“ zu bewahren, fordere man „Toleranz, Respekt und Verständnis“. Dem südostasiatischen Land wird unter anderem vorgeworfen, mit der Strafeinführung globale Anstrengungen gegen die HIV-Epidemie zu torpedieren.

Am 3. April waren im Sultanat härtere Strafgesetze in Kraft getreten. Verschärft wurden auch die Strafen für Diebstahl: Künftig müssen Diebe damit rechnen, dass ihnen Hände und Beine amputiert werden. Grundlage dafür ist die Scharia, die im weiten Sinne die religiösen und rechtlichen Normen im Islam regelt.

In dem vom „Guardian“ zitierten Brief hieß es weiter, die internationale Kritik sei auf ein Missverständnis zurückzuführen. „Die Kriminalisierung von Ehebruch und Unzucht soll die Unantastbarkeit der Familienlinie und der Ehe von verschiedenen Muslimen gewährleisten, insbesondere von Frauen.“

Das Europäische Parlament hatte dem Bericht zufolge vergangene Woche dazu aufgerufen, die Einfrierung von Vermögenswerten, Visa-Verbote und eine schwarze Liste von Hotels zu prüfen. Unter anderem der Schauspieler George Clooney hatte gefordert, Hotels, die dem Sultan gehören, zu boykottieren.

In dem Sultanat auf der Insel Borneo sind zwei Drittel der mehr als 420.000 Einwohner muslimischen Glaubens. Seit einiger Zeit sind dort konservative islamische Kräfte auf dem Vormarsch. Schwule und Lesben werden in der ehemaligen britischen Kolonie seit Langem unterdrückt. Bislang standen auf homosexuelle Beziehungen bis zu zehn Jahre Haft. (dpa)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 24.04.201914:25 Uhr

Dann fordere ich ebenso Respekt für unsere Werte!

Die Formulierungen der Virginia Declaration of Rights von 1776:

„Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich erschaffen wurden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, worunter Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit sind“ gelten historisch als die Vorläufer der UN-Menschenrechtscharta.

Wer das bio-psycho-soziale und sexuelle Selbstbestimmungsrecht missachtet, stellt sich m.E. außerhalb der Staatengemeinschaften und sollte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln sanktioniert werden.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. Bergen aan Zee/NL)

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