Neuregelung
Bundesrat gibt grünes Licht für Mutterschutz bei Fehlgeburten
Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten ab der 13. Woche. Die Dauer ist gestaffelt.
Veröffentlicht:Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag den Weg freigemacht für eine erweiterte Mutterschutz-Regelung bei Fehlgeburten: Bislang galt nach der Entbindung ausschließlich für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu.
Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.
Bundesrat hatte Ausweitung des Mutterschutzes gefordert
Der Bundesrat hatte am 5. Juli vergangenen Jahre in einer Entschließung an die Bundesregierung das Eingreifen des Mutterschutzes deutlich vor der 20. Woche gefordert. Dadurch könne verhindert werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten. Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele so das Abrutschen in den Krankengeldbezug, hatten die Länder argumentiert.
Da im Bundesrat kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt wurde und die Länder das Gesetz somit gebilligt haben, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. (kaha)