Bund und Länder reagieren
Corona-Tests: So soll Abrechnungsbetrug verhindert werden
Der schnelle Aufbau der Corona-Testinfrastruktur lädt offenbar Betrüger dazu ein, einen schnellen Euro auf Kosten der Staatskasse zu machen. Bund und Länder wollen die Sicherheitslücken im Abrechnungsverfahren nun zügig schließen.
Veröffentlicht:Berlin. Betrug in der Schnelltestkampagne soll zügig trockengelegt werden. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern bei einer Telefonschalte am Montag geeinigt. Teilnehmer hätten geäußert, dass offensichtlich kriminelle Machenschaften in diesem Zusammenhang nicht hinnehmbar seien“, berichtete ein Sprecher von Gesundheitsminister Jens Spahn am Montag in Berlin aus den Gesprächen. Nun soll die Testverordnung zügig wasserdicht gemacht werden.
Zum Ausmaß der Betrügereien äußerten sich Gesundheits-und Justizministerium am Montag nicht. Verfahren gegen Betreiber von Testzentren sind Medienberichten zufolge in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt eröffnet worden. Verdachtsmomente werden auch aus Hessen und Bayern gemeldet. Das Testvolumen im Mai wird auf zwischen 50 und 60 Millionen Bürgertests geschätzt.
Montgomery spricht von „Schlamperei“
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums verwies am Montag darauf, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Bochum ermittele. Betrug beim Betreiben eines Testzentrums könne mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.
Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebunds Professor Frank Ulrich Montgomery hat dem Bundesgesundheitsminister unterdessen „Schlamperei“ bei der Testverordnung vorgeworfen. Der Vorwurf zielt darauf, dass die Testverordnung nicht vorschreibt, die Namen der Getesteten bei der Abrechnung zu melden und die Quittungen für die eingekauften Testkits einzureichen.
Es sei „unverschämt“, die Kontrolle des Testgeschehens auf die Gesundheitsämter und die Krankenkassen abzuschieben, sagte Montgomery der „Plattform für Digitalisierung & Nachhaltigkeit DUP“.
KVen können nicht prüfen
Abgerechnet werden die Tests ausweislich der Testverordnung über die KVen. Die wiederum holen sich ihre Auslagen über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) aus dem Steuertopf zurück. Eine Überprüfung, ob alle gemeldeten und abgerechneten Tests auch tatsächlich stattgefunden haben, nehmen die KVen nicht vor.
Bereits am Vorabend hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine mengeninduzierte Korrektur der Vergütungen je Test für die Schnelltestzentren in Aussicht gestellt. Ein konkreter Preis stehe noch nicht fest, er könne aber auf unter zehn Euro sinken, hatte Spahn angedeutet. Derzeit erhalten die in den letzten Wochen entstandenen rund 15.000 Testzentren bis zu sechs Euro je Testkit und zwölf Euro für jede Testung an sich.
Verordnung soll repariert werden
Geeinigt haben sich die Minister nun auf eine zügige Änderung der Testverordnung.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Sachkosten mit der Zahl der abgerechneten Tests abgleichen können.
- Die Finanzämter sollen die Möglichkeit bekommen über die Steuer IDs die Umsätze der Testzentren auf Plausibilität zu prüfen.
Trotz der Betrugsfälle, verteidigt das Gesundheitsministerium die Strategie, möglichst schnell eine flächendeckende Testinfrastruktur aufgebaut zu haben. Die Gesundheitsämter seien dafür zuständig, die Testzentren zuzulassen und zu kontrollieren. Das geschehe und es seien auch Zentren wieder vom Netz genommen worden, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag.
Es gelte, eine Balance zwischen pragmatischen und bürokratischen Lösungen zu finden. Je bürokratischer vorgegangen werde, desto sicherer und weniger anfällig für kriminelle Machenschaften fielen die Strukturen aus. Das aber mache den Aufbau weniger flexibel und langsamer. Die Teststruktur habe auf der anderen Seite dazu beigetragen, die dritte Corona-Welle zu brechen und den Alltag in der Pandemie besser zu bewältigen.