Medikamente im Straßenverkehr
Erhöhtes Unfallrisiko für Fußgänger
Hinweise, dass die Einnahme des jeweiligen Medikaments die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann, finden sich auf vielen Beipackzetteln. Aber wie steht es eigentlich um die Gehtüchtigkeit?
Veröffentlicht:BORDEAUX. Die Erkenntnis, dass manche pharmakologisch wirksame Substanz, welche das Führen von Fahrzeugen beeinträchtigt oder sogar unmöglich macht, auch die Gehfähigkeit nachteilig beeinflussen kann, entspringt ja der allgemeinen Lebenserfahrung. Alkohol ist vermutlich die bekannteste und verbreitetste dieser Substanzen. Es ist daher anzunehmen, dass die Einnahme von Medikamenten mit negativer Wirkung auf die Teilnahme am Straßenverkehr ebenfalls nicht nur hinter dem Lenkrad, sondern auch für Fußgänger riskant sein könnte. So naheliegend diese Annahme ist – wissenschaftliche Studien dazu existieren bisher kaum.
48 Medikamentenklassen mit Risiko
Französische Forscher um Mélanie Née von der Universität Bordeaux haben diesem Mangel nun abgeholfen (PLoS Med 2017, 14(7): e1002347). Dazu haben sie die Daten von drei landesweiten Datenbanken durchkämmt. Sie stießen auf die Fälle von 16.458 Fußgängern, die zwischen 2005 und 2011 in Verkehrsunfälle mit Verletzungsfolge – Tod eingeschlossen – verwickelt gewesen waren.
Phasen der Medikamenteneinnahme wurden hinsichtlich des Unfallrisikos mit Phasen ohne Medikation verglichen, wobei die Probanden nach ausreichenden Auswaschzeiten von bis zu vier Monaten im Cross-over-Design als ihre eigenen Vergleichspersonen fungierten. Insgesamt gab es 48 Medikamentenklassen, die mit erhöhter Unfallgefahr assoziiert waren.
Die zehn am häufigsten beteiligten ATC-Klassen waren (Anteil in Prozent/Risikoerhöhung in Prozent):
- N05BA, Benzodiazepin-Derivate (12 Prozent/12 Prozent)
- N05CF, Benzodiazepin-verwandte Substanzen (6 Prozent/17 Prozent)
- R05DA, Opiumalkaloide und Derivate (5 Prozent/44 Prozent)
- N02BG, andere Analgetika und Antipyretika (5 Prozent/31 Prozent)
- N02AX, andere Opioide (5 Prozent/16 Prozent)
- R06AX, andere systemische Antihistaminika (5 Prozent/20 Prozent)
- C09AA, ACE-Hemmer (4 Prozent/26 Prozent)
- M01AB, Essigsäurederivate und verwandte Substanzen (4 Prozent/30 Prozent)
- N06AX, andere Antidepressiva (3 Prozent/28 Prozent)
- R06AD, Phenothiazin-Derivate (3 Prozent/38 Prozent)
Indikationsbedingte Verzerrung?
In Studien wie der vorliegenden erhebt sich die Frage, ob die Assoziationen auf die eingenommenen Mittel zurückgehen oder eher auf die Erkrankungen, derentwegen sie eingenommen werden. Auf diese Weise könnte eine systematische indikationsbedingte Verzerrung entstehen.
Née und ihre Kollegen weisen aber darauf hin, dass die Probanden als eigene Kontrollen dienten und während der Auswaschzeit von vier Monaten keine grundlegenden Änderungen zumindest bei chronischen Krankheiten zu erwarten sind.
Die höchsten Risikosteigerungen waren bei GnRH-Analoga (198 Prozent), Kombinationen von Antidiabetika (189 Prozent), Antidementiva (168 Prozent) und Lithium (168 Prozent) festzustellen. Allerdings waren sie nicht so häufig an Unfällen beteiligt wie die oben genannten Substanzen.
Bewusstsein schaffen
"Arzneimittelklassen, deren Einfluss auf das Führen von Fahrzeugen bereits bekannt ist – wie Benzodiazepine und Antihistaminika –, sind auch mit einem höheren Risiko für Fußgänger verbunden, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden", schreiben Née und Mitarbeiter in ihrer Studie zusammenfassend.
Dies verdeutliche, wie nötig es sei, das Bewusstsein für die Wirkungen dieser Medikamente auf diese Kategorie von Verkehrsteilnehmern zu steigern.