Kommentar
Fall Pechstein: Das Unbehagen bleibt
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat entschieden: Die Berliner Eisschnellläuferin Claudia Pechstein bleibt gesperrt. Die Richter in Lausanne haben damit ein Urteil des Eislauf-Weltverbandes (ISU) bestätigt, der Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin aufgrund einer Indizienkette Blutdoping vorwirft. Gleichzeitig hat das höchste Sportgericht die Gültigkeit des indirekten Dopingnachweises bestätigt, worin viele schon ein Heilsversprechen für den Sport sehen.
Doch Vorsicht! Der Internationale Sportgerichtshof hat nur ein Urteil überprüft, aber selbst keine weiteren Erweise erbracht. Ob die nächste Instanz - Pechsteins Management hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen - zu einem anderen Urteil gelangt, bleibt abzuwarten.
Immerhin lichten die CAS-Richter auf 63 Seiten den Nebel, den Pechstein und ihre Anwälte in den vergangenen Monaten erzeugt haben. Da war von Unregelmäßigkeiten die Rede, von Messfehlern, mangelhafter Kalibrierung der Geräte, von scheinbaren Widersprüchen hinsichtlich der Retikulozytenwerte im Vergleich zum Hämatokrit und Hämoglobin, von genetischen Veränderungen und krankheitsbedingten Auffälligkeiten - nichts davon haben die Sportrichter gelten lassen.
Die Entscheidung der CAS ist ein Signal. Neben der ISU könnten nun auch Ski- und Radsportverbände ermutigt werden, eigene Sünder durch den indirekten Blutdoping-Nachweis zu überführen. Das Unbehagen bleibt. Kein Indiz ist so überzeugend wie ein Beweis.
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