Kommentar

Impfempfehlung, aber rasch!

Von Michael Hubert Veröffentlicht:

Ein Brechdurchfall durch Rotaviren ist quälend. Für das Kind, für die Eltern, für die ganze Familie. Wirksame Impfstoffe gibt es seit Jahren. Was fehlt, ist eine allgemeine Impfempfehlung. Rationale Gründe dafür gibt es keine.

Ein Riesenfortschritt war die Änderung des SGB V im Jahr 2007. Da hat der Gesetzgeber Impfungen entsprechend den STIKO-Empfehlungen zu Satzungsleistungen der GKV erklärt. Vorbei die Zeiten langwieriger Verhandlungen zwischen hunderten von Kassen und zig KVen über Impfvereinbarungen.

Doch warum zögert die STIKO solange? Liegt es am Geld? Nun, eine Studie aus den USA beziffert die einzusparende Summe durch die verringerte Zahl an Krankenhauseinweisungen. Zumindest ein Teil der Impfkosten wird also wieder eingespielt. Und die Tatsache, dass viele gesetzliche Kassen die Impfung inzwischen bezahlen, darf keine Ausrede für die STIKO sein. Schließlich hat sie eine gesetzlich verankerte Aufgabe: den Infektionsschutz.

Was auch immer dieses Gremium bisher gehindert hat, die allgemeine Impfempfehlung auszusprechen, sollte dringend überwunden werden. Am besten schon in den kommenden Empfehlungen. Die Kinder werden dankbar sein.

Lesen Sie dazu auch: Impfung gegen Rotaviren im Alltag bewährt

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