Proteste in Gifhorn
Lachgas aus Automaten: Eltern schreiben Brief an Minister Lauterbach
Im norddeutschen Gifhorn sorgt ein Automat mit Lachgas für Aufregung unter Eltern. Von Gesundheitsminister Karl Lauterbach fordern sie eine Verschärfung der aktuellen Regelung. Der Minister kündigt Einschränkungen an.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Gifhorn. Ein Waren-Automat mit Lachgasflaschen neben Süßigkeiten und Einweg-E-Zigaretten sorgt in Gifhorn für Proteste. Der Stadtelternrat hat die örtlichen Behörden Anfang Mai aufgefordert, gegen die Automaten in der Nähe von einer Schule und Kita einzuschreiten und nun auch einen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geschrieben.
„Wir müssen uns fragen, warum der Verkauf von solch gefährlichen Substanzen in der Nähe von Kindern und Jugendlichen zulässig ist und fordern eine Überprüfung und Verschärfung der diesbezüglichen Regelungen“, sagte Christopher Finck, stellvertretender Vorsitzender des Elterngremiums, der Nachrichtenagentur dpa. Über das Lachgas aus dem Automaten hatten zuvor mehrere Medien berichtet.
Partydroge auf dem Vormarsch
Lachgas ist als Partydroge auf dem Vormarsch. Im Gegensatz zu den Niederlanden und Großbritannien wurde der Verkauf an Privatpersonen in Deutschland bisher nicht eingeschränkt. Der Betreiber des Automaten in Gifhorn verkauft die bunten Kartuschen auch in seinem Tabakladen, allerdings sowohl am Automaten als auch im Laden nur an über 18-Jährige, wie er betont. Damit gehe er über das Gesetz hinaus, sagte der Betreiber, der seinen Namen nicht in den Medien lesen will. Das Lachgas ist am Automaten nur erhältlich, wenn man sich mit seinem Personalausweis als volljährig ausweist.
Von Minister Lauterbach verlangen die besorgten Eltern mehr Aufklärung über die gefährliche Partydroge in den Schulen sowie ein generelles Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Zudem unterstützen die Eltern die Forderung der Ärztekammer Niedersachsen, den Verkauf von Lachgaskartuschen mit mehr als acht Gramm Inhalt an Privatpersonen zu verbieten. Lauterbach kündigte am Mittwoch strengere Regeln an, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge besonders an junge Leute einzudämmen. Dies sei ein erhebliches Gesundheitsrisiko und keine Kleinigkeit, sagte der SPD-Politiker.
Lauterbach: „Schnelle Verbreitung macht Sorgen“
„Die schnelle Verbreitung bei Kindern und Jugendlichen muss uns allen Sorge machen“, sagte Lauterbach. Daher halte er es für nicht vertretbar, dass Lachgas in Automaten oder „Spätis“ (Spätkaufläden) verkauft werde, insbesondere nicht an Kinder und Jugendliche. Er sei dazu mit den zuständigen Ressorts der Regierung im Gespräch, sodass man hoffentlich bald zu Regelungen kommen werde. „Es kann auf keinen Fall so bleiben, wie es jetzt ist.“
Auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnte kürzlich vor dem Konsum von Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O). Es sei ein Trugschluss, dass es als risikoarm gelte. Den Ärzten zufolge besteht die Gefahr von Langzeitschäden. Sie reichten von Bewusstlosigkeit durch Verdrängung des Sauerstoffs in der Lunge über Lähmungserscheinungen bis hin zu Hirnschäden.
Hausärzte fordern besseren Schutz
Die Union im Bundestag fordert nach einem Medienbericht ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. „Narkosemittel aus der Medizin haben bei Kindern und Jugendlichen nichts verloren“, sagte der Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch). Die Gefahr psychischer Abhängigkeit sei erheblich, in extremen Fällen könne es zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden kommen. „Die Warnungen der Ärzteschaft und aus Polizeikreisen sind eindeutig. Darum sollten schnell gesetzliche Regelungen getroffen werden, die die Nutzung von Lachgas als Party-Droge und die Abgabe an Minderjährige verhindern“ sagte er.
Auch Hausärzte fordern eine strengere Regulierung. „Der Verkauf von Lachgas sollte deutlich strenger reguliert werden, so wie es auch in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist“, sagte die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, dem RND. Insbesondere Kinder und Jugendliche müssten besser geschützt werden. (dpa/kaha)