Neue Leitlinie für die Diagnose eines Schwangerschaftsdiabetes
Mit der Leitlinie zu Gestationsdiabetes mellitus wird ein einheitliches Vorgehen in der Diagnostik vorgeschrieben. Für Therapie und Nachsorge gibt es Empfehlungen.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG (eb). Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) haben die neue Leitlinie erstellt. Darin wird vorgegeben, dass die Diagnose Gestationsdiabetes nur noch mit Blut aus der Vene und mit geeichten Messgeräten gestellt werden darf.
Untersuchungen mit Blut aus dem Finger und mit Patienten-Blutzuckermessgeräten sind für die Diagnose nicht länger erlaubt. Patientengeräte sind mit Schwankungen bis zu 20 Prozent zu ungenau, berichtet der Diabetologe Dr. Frank Best in einer Mitteilung des Berufsverbands diabetologischer Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN).
Da ein Gestationsdiabetes bisher häufig unentdeckt bleibt, sollte ein oraler Glukose-Toleranztest (standardisierter 75-g oGTT) allen Schwangeren zwischen der 24. und der 28. Woche angeboten werden. "Bereits während der Schwangerschaft und bei der Geburt können Komplikationen auftreten.
Zudem erhöht ein unbehandelter Schwangerschaftsdiabetes für Mutter und Kind die Gefahr, im späteren Leben an einem dauerhaften Diabetes zu erkranken", so der Diabetologe.
Verursacht wird ein Gestationsdiabetes durch eine Erhöhung von Schwangerschaftshormonen. Diese führen als Gegenspieler des Insulins zu einer geminderten Insulinwirkung, sodass Schwangere mehr Insulin benötigen als nicht-schwangere Frauen.
Kann der Körper nicht ausreichend Insulin produzieren, steigt der Blutzucker, und dies gefährdet das Kind. Wird ein Schwangerschaftsdiabetes festgestellt, lässt er sich in der Regel gut behandeln, wie Best erläutert: "Meist genügen bereits eine Ernährungsumstellung und regelmäßige Bewegung, um die Blutzuckerwerte zu normalisieren.
Bei bis zu 30 Prozent der Betroffenen muss aber eine Insulintherapie begonnen werden."
Ein Gestationsdiabetes besteht, wenn der Nüchtern-Blutzuckerwert aus dem Venenblut über 91 mg/dl oder der Wert eine Stunde nach dem Belastungstest über 179 mg/dl liegt und nach zwei Stunden über 152 mg/dl.
"Wichtig ist, dass diese strengeren Kriterien nur für den Gestationsdiabetes gelten. Für jeden anderen Diabetesnachweis reicht es aus, wenn der Nüchtern-Blutzuckerwert wiederholt über 126 mg/dl im Plasma aus dem Fingerblut oder im nicht nüchternen Zustande bei über 200 mg/dl liegt", betont Best.
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de unter "Leitlinien-Entwurf"