Coronavirus-Diagnostik
RKI empfiehlt COVID-19-Test für nahezu jeden mit Symptomen
Der RKI hat sein Flussschema zum Coronavirus angepasst: Künftig sollten nahezu alle Personen auf SARS-CoV-2 schon dann getestet werden, wenn sie nur eine akute respiratorische Symptomatik haben.
Veröffentlicht:Berlin. Ärzte, MFA, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen sollten künftig auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden, wenn sie Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung (ARE) aufweisen. Das geht aus dem neuen Flussschema hervor, das das Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstag online publiziert hat.
Auch Risikopatienten sollten demnach unabhängig der Schwere der ARE-Symptomatik getestet werden. Und selbst Personen „ohne bekannte Risikogruppen“ sollten getestet werden, sofern eine „hinreichende Testkapazität“ gegeben ist.
Ein Kontakt zu COVID-19-Patienten oder ein Aufenthalt in einem „Risikogebiet“ ist für die Indikation zur Diagnostik ab sofort nicht mehr ausschlaggebend. Auch die Schwere der Symptomatik ist unerheblich, um den V.a. auf COVID-19 ambulant diagnostisch abzuklären.
Labore kritisierten zu „breite Testung“
Bislang wurde die Diagnostik für Verdachtsfälle empfohlen, die der Falldefinition entsprechen und entweder Kontakt zu einem Patienten mit laborbestätigter Infektion hatten, oder die sich in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben.
Als Risikogruppen gelten ältere Personen ab dem 60. Lebensjahr. Außerdem Menschen mit Komorbiditäten, etwa kardiovaskuläre Syndrome, Diabetes mellitus, insbesondere aber auch chronische Atemwegserkrankungen. Auch Patienten mit Immunsuppression gelten als Risikogruppe.
Die Laboranbieter hatten am Dienstag hingegen die zu „breite Testung“ kritisiert. Der Berufsverband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) appellierte an Ärzte, die Indikationsstellung kritisch zu prüfen und strikter die Richtlinien von RKI und EU-Kommission zu berücksichtigen. Dann sei auch in den kommenden Tagen „eine ausreichende Testung möglich“.
RKI passt Falldefinition an
Das RKI hat derweil die Falldefinition der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) angepasst. Danach liegt sie vor beim spezifischen klinischen Bild einer Pneumonie oder einem unspezifischen klinischen Bild einer ARE jeder Schwere oder krankheitsbedingtem Tod.
Epidemiologisch bestätigt gilt der Fall, wenn er „unter Berücksichtigung der Inkubationszeit“ von bis zu 14 Tagen im Zusammenhang mit einem laborbestätigten Fall steht, oder wenn in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung zwei oder mehr Pneumoniefälle gleichzeitig auftreten.
Meldepflichtig ist danach noch nicht die klinisch diagnostizierte Erkrankung. Erst nach der epidemiologischen Bestätigung des Verdachts oder nach einer Bestätigung mittels Labordiagnostik muss der Fall gemeldet werden. (nös)