Straßenverkehr
Schon wenig Alkohol am Steuer erhöht Risiko für tödlichen Unfall
Eine Studie aus den USA stützt die Hypothese, dass bereits geringe Alkoholmengen am Steuer riskant sind.
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Die kognitive Leistung beim Fahren ist bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille beeinträchtigt.
© Frank May / picture alliance
Ann Arbor. Bereits geringe Alkoholmengen erhöhen das Unfallrisiko mit Todesfolge im Straßenverkehr. Das bestätigt eine Studie von Forschern am Boston Medical Center (Am J Prev Med 2020; online 16. März).
Für die Auswertung hatte sich das Team um Marlene Lira eine US-Datenbank mit 223 .471 Verkehrstoten aus den Jahren 2000 bis 2015 angesehen, deren Tod im Zusammenhang mit Alkoholkonsum stand. Das waren 37 Prozent aller Verkehrstoten der Datenbank in diesen Jahren.
Bei über der Hälfte sterben Mitfahrer
Im Ergebnis stellten Lira und ihre Kollegen fest, dass bereits eine geringe Konzentration von Alkohol im Blut die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall mit Todesfolge erhöht. 15 Prozent aller durch Alkohol verursachten Unfälle ereigneten sich, als der Fahrer weniger als die in den USA erlaubten 0,8 Promille Blutalkohol hatte.
Bei über der Hälfte dieser Unfälle starben andere Personen als der Fahrer, und es kamen vergleichsweise häufiger Jugendliche ums Leben als bei Unfällen mit Fahrern, die mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut hatten, wie aus einer Mitteilung aus Anlass der Publikation hervorgeht.
Beeinträchtigung bereits ab 0,3 Promille
Die Forscher um Lira weisen darauf hin, dass eine kognitive Beeinträchtigung bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille gegeben ist. „Unfälle mit geringer Blutalkoholkonzentration sind bisher als Gefährdung der öffentlichen Gesundheit übersehen worden“, wird Studienleiter Dr. Timothy Naimi vom Boston Medical Center in der Mitteilung zitiert.
Die Ergebnisse der Studie unterstrichen die Notwendigkeit einer Absenkung der in den USA am Steuer erlaubten Blutalkoholkonzentration von 0,8 auf 0,5 Promille, schreiben die Forscher, so wie sie etwa auch in Deutschland gilt. (mmr)