Heavy-Metal-Konzert

Subdurales Hämatom durch Headbanging

Headbanging ist nicht ganz ungefährlich. Denn nicht alle Gefäße halten den ruckartigen Kopfbewegungen stand.

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HANNOVER. Beim Headbanging wird der Kopf im Takt von Rockmusik schnell vor und zurück, seitwärts, im Kreis oder in Achterform bewegt. Dass dies nicht ganz ungefährlich ist, zeigt der Fall eines 50-jährigen Rockfans, der sich in der neurochirurgischen Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover vorstellte (Lancet 2014; 384: 102).

Er klagte über Schmerzen im ganzen Kopf, die sich seit zwei Wochen kontinuierlich verschlechterten. Ein Trauma fand sich in der Vorgeschichte nicht, aber der Mann berichtete, er sei vier Wochen zuvor bei einem Motörhead-Konzert gewesen, wo er heftig getanzt hatte.

In der Computertomografie (CT) zeigte sich rechtsseitig ein chronisches subdurales Hämatom, das zu einer Mittellinienverschiebung geführt hatte. Nach Trepanation und Entfernung des Hämatoms verschwand der Kopfschmerz und der Patienten wurde nach acht Tagen entlassen.

Bei der Nachuntersuchung zwei Monate später war er neurologisch unauffällig. Im Kontroll-CT wurde allerdings eine Arachnoidalzyste in der mittleren Schädelgrube erkennbar, die zunächst als Ausläufer des subduralen Hämatoms interpretiert worden war.

Üblicherweise gelten solche, in der Regel asymptomatische Zysten als Zufallsbefunde. Sie können aber symptomatisch werden, wenn sie sich vergrößern oder sich in ihrem Umfeld eine Blutung ereignet.

Im Fall des 50-Jährigen vermuten die Ärzte, dass die schnellen abrupten Bewegungen des Headbanging zu einer Gefäßruptur und damit zu einer Blutung in den Subduralraum geführt haben. Die vorhandene Arachnoidalzyste sehen sie als Prädispositionsfaktor für die Hirnblutung.

In der Vergangenheit kam es durch rhythmischem Körpereinsatz auf Rockkonzerten bereits zu Karotisdissektionen, Mediastinalemphysemen, Schleudertrauma und Wirbelbrüchen. Und auch drei weitere Fälle eines subduralen Hämatoms nach Headbangings sind aus der Literatur bekannt. (St)

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Dr. Wolfgang P. Bayerl 18.07.201409:43 Uhr

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