Kommentar

Ungewisses Sturzrisiko

Von Thomas Müller Veröffentlicht:

Bei Patienten mit chronischen Krankheiten wie Hypertonie ist es sicher sinnvoll, von Zeit zu Zeit auch die Nebenwirkungen der Medikamente zu überprüfen. So verändert sich im Lauf der Therapie oft nicht nur das Nebenwirkungsspektrum, auch die Bedeutung bestimmter unerwünschter Wirkungen für den Patienten kann sich verschieben.

Bei 50-Jährigen ist ein geringfügig erhöhtes Sturzrisiko sicherlich kein Problem - wohl aber für alte Menschen. Die Gefahr ist dann groß, nach einem schweren Sturz nie wieder richtig auf die Beine zu kommen.

Insofern sollten Bedenken ernst genommen werden, nach denen Antihypertensiva das Sturzrisiko erhöhen. Wäre dies der Fall, müsste in der Tat sorgfältig abgewogen werden, was schwerer wiegt: Das Risiko, an einem Herzinfarkt oder Schlaganfall zu sterben oder an den Folgen eines Sturzes.

Derzeit ist die Datenlage aber noch unklar, und daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Nichtsdestotrotz kann es sich lohnen, gerade bei gebrechlichen Patienten auf hypotone Episoden zu achten und die Dosierung der blutdrucksenkenden Medikamente zu überprüfen, vor allem, falls die Patienten schon häufiger gestürzt sind. Der Wirkmechanismus der Antihypertensiva mahnt jedenfalls zur Wachsamkeit.

Lesen Sie dazu auch: Diabetiker: Intensive Blutdrucksenkung erhöht nicht die Sturzgefahr

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen

Im Schnitt kamen Vertragsarztpraxen im dritten Quartal 2023 auf 60.168 Euro Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit.

© PhotographyByMK / stock.adobe.com

Honorarbericht der KBV

Praxen erzielten im dritten Quartal 2023 mehr Umsatz