Gewalt gegen Frauen
Vergewaltigung oder Misshandlung: Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen nun möglich
Unmittelbar nach einer Vergewaltigung oder Misshandlung scheuen sich Frauen aus Scham häufig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Entschließen sie sich später dazu, sind gerichtsfeste Beweise nötig.
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Frauen, die in Thüringen Opfer von Sexualstraftaten und häuslicher Gewalt wurden, können fortan Spuren für die spätere Strafverfolgung vertraulich sichern lassen.
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Erfurt. In Thüringen können Frauen, die Opfer von Sexualstraftaten und häuslicher Gewalt wurden, jetzt Spuren der Taten für die spätere Strafverfolgung vertraulich sichern lassen. Dies ist sinnvoll, wenn Betroffene nicht gleich Anzeige erstatten wollen. Ein entsprechender Vertrag sei zwischen dem Land und dem Universitätsklinikum Jena unterzeichnet worden, sagte die Landesgleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler der Deutschen Presse-Agentur.
Rechtsmediziner des Uniklinikums können nun in Kooperation mit anderen Krankenhäusern gerichtsfeste Spuren bei betroffenen Frauen sichern, die Beweismittel werden drei Jahre aufbewahrt.
Kriminalität
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Vergewaltigungs- oder Gewaltopfer scheuen sich häufig aus Angst oder Scham, unmittelbar nach der Tat zur Polizei zu gehen. Für eine spätere Strafanzeige benötigen sie gerichtsfeste Beweise wie Spuren von Körperflüssigkeiten, Kratz-, Würgespuren oder Zeichen von Schlägen. Diese werden bei einer vertraulichen Spurensicherung festgestellt, zum Beispiel durch die Abnahme von Körperflüssigkeiten wie Blut oder durch Fotodokumentation.
Vorerst sei dies nur am Uniklinikum in Jena möglich, sagte Ohler. Der Vertrag regele aber, dass das Klinikum Kooperationsvereinbarungen mit anderen Krankenhäusern abschließen solle, um die Spurensicherung auch dort zu ermöglichen.
Tausende Frauen und Mädchen Opfer von Gewalt
In Thüringen sind laut polizeilicher Kriminalstatistik im vergangenen Jahr rund 3.200 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst worden. Darunter waren rund 400 Fälle von sexueller Belästigung und 94 Vergewaltigungen.
Aus dem Lagebericht zu häuslicher Gewalt geht hervor, dass 4.525 Frauen und Mädchen Opfer von Gewalt im familiären Umfeld wurden. Hier geht es neben Sexualstraftaten unter anderem auch um Körperverletzungen.
Über die Einführung der vertraulichen Spurensicherung hatten Land, gesetzliche Krankenkassen und Uniklinikum jahrelang verhandelt. Ein großer Streitpunkt sei dabei die Vergütung von Bereitschaftsdienstzeiten für die Rechtsmediziner des Klinikums gewesen, sagte Ohler. Die Kosten dafür übernimmt laut Vertrag nun das Land, während die gesetzlichen Krankenkassen die notwendigen Untersuchungen bezahlen. (dpa)