Süßstoff & hepatozelluläre Karzinome
WHO stuft Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ ein
Einerseits „möglicherweise krebserregend“, andererseits bestätigt die Weltgesundheitsorganisation die bisher als unbedenklich angesehene Tagesdosis von Aspartam. Die Evidenz ist begrenzt.
Veröffentlicht:Lyon. Der Süßstoff Aspartam gilt nun als „möglicherweise krebserregend“. Das hat die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt, wie das Science Media Center (SMC) meldet. Die IARC hat ihre Ergebnisse veröffentlicht (The Lancet Oncology 2023; online 14. Juli), die vollständige Bewertung ist für die kommenden Monate angekündigt. Aspartam kommt zum Beispiel in Diät-Softdrinks vor.
Die Agentur ordnet Aspartam der Klassifikation 2B („möglicherweise krebserregend“) zu, da sie „begrenzte Evidenz“ dafür sieht, dass Aspartam beim Menschen zu hepatozellulären Karzinomen führen könnte.
Gesüßte Getränke und Leberkrebsrisiko
Sie beruft sich auf drei Studien, in denen der Zusammenhang zwischen Konsum künstlich gesüßter Getränke und Leberkrebsrisiko untersucht wurde. „Alle drei Studien waren von hoher Qualität und kontrolliert hinsichtlich vieler Störfaktoren“, schreibt das Team um Professor Elio Riboli vom IARC in den Ergebnissen der Agentur.
Gastbeitrag
Künstliche Süßstoffe sind Krankheitstreiber!
Die Analysen der Daten ergaben einen positiven nicht eindeutigen Zusammenhang, wie das SMC schreibt. Auch sei die Evidenz aus experimentellen Tierstudien zu möglichen Krankheitsmechanismen begrenzt. Professor Jürgen König von der Universität Wien zitiert das SMC so: „Die IARC sieht im Konsum von künstlich gesüßten Getränken einen Näherungswert (‚proxy‘) für die Aufnahme an Aspartam, dafür gibt es aber meiner Ansicht nach keine Evidenz.“ Die Bewertung stehe auf schwachen Beinen, die IARC weise aber ja selbst auf die begrenzte Evidenz hin.
Auch der WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) sieht keine überzeugende Evidenz für eine schädliche Wirkung nach der Einnahme von Aspartam. Daher bestätigt er die bisher empfohlene zulässige Tagesdosis von maximal 40 Milligramm Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht. Die WHO hat die Ergebnisse des JECFA und der IARC gemeinsam zusammengefasst veröffentlicht. (eb)