KOMMENTAR

Wann werden die Impfungen bezahlt?

Von Michael Hubert Veröffentlicht:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat jetzt neue Empfehlungen herausgegeben: Alle Säuglinge und Kleinkinder sollen gegen Pneumokokken und Meningokokken Typ C geimpft werden. Das ist zu begrüßen. Doch jetzt beginnt vielleicht erst das Problem.

Zwar hat die STIKO einen gesetzlichen Auftrag: Sie "gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen". So heißt es in Paragraph 20 des Infektionsschutzgesetzes. Doch danach bleibt es den Krankenkassen überlassen, ob sie die empfohlenen Impfungen auch bezahlen. Das wird zwischen Kassen und KVen in speziellen Impfvereinbarungen geregelt.

Was dann daraus werden kann, haben die Erfahrungen mit der Windpocken- und Keuchhusten-Impfung gezeigt: Es kann Jahre dauern, bis die gesetzlichen Krankenkassen bundesweit die Kosten übernehmen. Denn Impfungen sind freiwillige Leistungen, sie sind keine Leistungen nach Sozialgesetzbuch V.

Für die neuen Empfehlungen sieht es aber nicht schlecht aus: Einige Kassen haben bereits vereinbart, die Impfungen zu bezahlen. Es bleibt jedoch spannend, wie lange es diesmal dauert, bis die beiden Impfungen bundesweit von den Kassen bezahlt werden.

Das Problem könnte aber auch ein für allemal gelöst werden. Der Gesetzgeber müßte nur im SGB V den Satz ergänzen: "Zu den Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen gehören die Impfempfehlungen der STIKO in ihrer jeweils gültigen Form." Dann wüßten Ärzte und Patienten sofort, woran sie sind.

Lesen Sie dazu auch: Zwei neue Standard-Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder

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Leitartikel zu Impfvereinbarungen

Impfungen von der STIKO zur Regelversorgung: Zwei Schleifen zu viel

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