Änderungsantrag zum Gesetz
AOK will Erstattung der Tabakentwöhnung an DMP koppeln
Ein Änderungsantrag zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung sieht vor, dass kranke Raucher einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf Kasse erhalten können. Welche das sind, ist laut AOK noch unklar.
Veröffentlicht:Dortmund. Die AOK Nordwest unterstützt die Absicht der Großen Koalition, künftig die Nikotinentwöhnung auf Kassenkosten zu ermöglichen. Es gebe dabei allerdings noch einige ungeklärte Fragen, sagte der Vorstandsvorsitzende Tom Ackermann bei einem Online-Pressegespräch zum AOK-Gesundheitsatlas zur chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) für die Region Westfalen-Lippe.
Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung sieht vor, dass Versicherte mit schweren tabakassoziierten Erkrankungen Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung erhalten sollen.
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
„Wir begrüßen die Initiative grundsätzlich, sehen sie aber zwingend gekoppelt an die Teilnahme der Versicherten an einem Disease Management Programm“, sagte Ackermann. Die DMP gehörten auch bei COPD zu den wirksamen nichtmedikamentösen Behandlungsmöglichkeiten. In Westfalen-Lippe nehmen nach seinen Angaben rund 30.000 Versicherte an dem Programm AOK-Curaplan COPD teil. „Die Teilnahme am DMP hilft, die Erkrankung weitestgehend stabil zu halten und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.“
Bei der Teilnahme sieht die AOK Nordwest allerdings noch Luft nach oben. Die Raten schwanken zwischen 11,7 Prozent in Münster und 38,5 Prozent in Herne. „Auch wenn wir weniger COPD-Erkrankte in einer Region haben, ist jeder eingeschriebene Versicherte ein Gewinn“, betonte Ackermann. In Westfalen-Lippe liegt der Anteil der Bevölkerung mit einer diagnostizierten COPD bei 8,3 Prozent – und damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 7,1 Prozent.
Arznei-Festlegung durch GBA
Bei der aktuellen Gesetzesinitiative ist für den AOK-Chef noch ungeklärt, welche Arzneimittel erstattungsfähig sein sollen. „Das sollte nach unserer Meinung über den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden.“ Auch müsse definiert werden, was „einmalig“ genau bedeutet. „Sind das 50 Pflaster oder 100?“
Bei der einmaligen Erstattung mit 100-prozentiger Finanzierung durch die Kassen hat er grundsätzliche Zweifel. Die Erfahrungen mit anderen Suchterkrankungen zeigten, dass es mit einer einmaligen Intervention oft nicht getan ist. „Es ist die Frage, ob nicht eine kontinuierliche Refinanzierung mit einer Eigenbeteiligung der bessere Weg wäre“, sagte Ackermann. (iss)