12-Wochen-Frist droht
Abruptiones: Frauenbeauftragte fordert mehr Beteiligung von Kliniken
In Bremen führt eine einzige Praxis Schwangerschaftsabbrüche durch. Die Landesfrauenbeauftragte fordert deshalb von den Landeskliniken, sich mehr am Versorgungsauftrag zu beteiligen.
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Sie haben in den 1960- und 70-er Jahren abgetrieben. In Bremen eine Ärztin oder einen Arzt zu finden, ist heute schwer.
© Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch / Wien
Bremen. In Bremen fehlen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Mangel könne zu Verzögerungen bei den Abbrüchen führen, wodurch die gesetzlichen Fristen überschritten würden.
Darauf hat die Bremer Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm hingewiesen. In Bremerhaven führe derzeit nur eine einzige Praxis Abbrüche bei ungewollt Schwangeren durch, nachdem es dort lange gar kein Angebot gab.
„Wenn Frauen in Notsituationen keinen Termin für einen Abbruch innerhalb der legalen Frist bekommen, dann ist dies absolut nicht hinnehmbar“, sagte Wilhelm. Abtreibungen sind in Deutschland nur in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen und nach einer Beratung möglich.
Auch wegen Corona reduzierte Eingriffe
Wilhelm rief vor allem die landeseigenen Kliniken des Bremer Klinikverbundes Gesundheit Nord dazu auf, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen und wieder mehr Abbrüche vorzunehmen.
„Tatsächlich haben wir im Sommer Abbrüche zum Teil aufschieben müssen“, sagt die Pressesprecherin der GeNo, Karen Matiszick der „Ärzte Zeitung“. „Das waren aber keine ideologischen Entscheidungen, sondern sie wurden wegen der Corona-Krise und des knappen Personals so gefällt.“ Es sei extrem schwer gewesen, Personal zu bekommen. Inzwischen sei die Lage zwar besser aber immer noch nicht entspannt, so Matiszick.
Es fehlen Ärztinnen und Ärzte
Ähnlich bei pro familia Bremen. Auch hier sucht man dringen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wie Lea Pawlik bestätigt, die Geschäftsführerin von pro familia Bremen. „Wir versorgen normalerweise 30 bis 50 Frauen in der Woche“, sagte Pawlik der „Ärzte Zeitung“.
„Schwierig wird es, wenn eine der wenigen Ärztinnen dann auch noch ausfällt, etwa wegen einer Corona-Erkrankung.“ Dann müssten die Frauen einen späteren Termin wahrnehmen und kämen möglicherweise mit der 12-Wochen-Frist in Konflikt.
„Hier geht es um Frauen in Notsituationen, die aufgrund der Versorgungsengpässe in noch größere Bedrängnis kommen, weil sie keinen Termin für den Abbruch innerhalb der legalen Frist bekommen“, sagte Wilhelm und forderte die landeseigenen Krankenhäuser dazu auf, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen.
Aufgaben der Länder müssen genauer definiert werden
Zudem fordert sie ein besseres Schwangerschaftsberatungsgesetz in Bremen. Hier solle die im Schwangerschaftskonfliktgesetz allgemein formulierte Verpflichtung der Länder, die Versorgung für Schwangerschaftsabbrüche sicher zu stellen, definiert und ausformuliert werden.
Wilhelm: „Verbesserungen auf dem Papier bedeuten zwar nicht direkt Verbesserungen in der Realität. Aber ein Bekenntnis zum Versorgungsauftrag qua Landesgesetz, indem man definiert, wie er zu erfüllen ist, kann dazu beitragen und gibt dem Land neue, verbindliche Handhabe." (cben)