Die DAK Gesundheit sieht nach der Fusion gute Chancen, ihre Marktposition auszubauen. Mit einem neuen Geschäftsmodell sieht man sich gut gerüstet für die demografischen Herausforderungen.
Ein neuer Vertrag zwischen KV, Kinderärzten und Krankenkassen macht es möglich: Heranwachsenden in der Hauptstadt stehen künftig neue Präventionsmöglichkeiten offen.
Belohnung in Mecklenburg-Vorpommern: Macht ein Hausarzt für einen hochakuten AOK-Patienten einen Termin beim Facharzt in den nächsten 24 Stunden aus, erhält er künftig acht Euro extra.
In Nordrhein-Westfalen nimmt ein groß angelegter Hausarztvertrag Gestalt an. Kurz nach Weihnachten hat Schiedsmann Gerald Weiß gleichlautende Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung festgesetzt.
Der Qualitätsbericht aus Bayern zeigt: Mit strukturierten Versorgungsprogrammen lassen sich Behandlungserfolge bei chronisch kranken Patienten erzielen. Schwachpunkt ist aber noch die Kooperation unter Ärzten.
Die von Schwarz-Gelb angekündigte Reform der Praxisgebühr muss nach Ansicht des FDP-Gesundheitspolitikers Lars Lindemann die Zahl der Arztbesuche deutlich senken.
Zu viele Kliniken hat das Land - die Kritik von Barmer-GEK-Chef Straub erzürnt Länder, Kliniken und Ärzteschaft. Kassenchef Straub versucht derweil, die Berichte geradezurücken.
Ein neuer Vertrag zwischen KV Mecklenburg-Vorpommern und der AOK Nordost macht es möglich: Die Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) können nun auch in nicht-unterversorgten Gebieten eingesetzt werden.
Zum Jahreswechsel ist in Thüringen ein neuer Strukturvertrag für das Diabetische Fußsyndrom in Kraft getreten. AOK Plus und KV Thüringen wollen mit dem Angebot die Behandlung der häufigsten Folgeerkrankung von Diabetes mellitus optimieren.
Jeder vierte GKV-Euro versinkt im Bürokratie-Orkus. Die Studie einer Unternehmensberatung schockiert die Republik. Gesundheitsökonomen melden jetzt erste Zweifel an der Studie an. Der Hauptautor fühlt sich missverstanden.
Zu wenig Personal, um Regresse durchzusetzen? Dann hat die Krankenkasse Pecht gehabt, sagt ein Oberlandesgericht. Auch die Kasse muss sich an die geltenden Verjährungsfristen halten.