Arzt und Patient

Patientinnen sind keine Schauspielerinnen

Geld und Vermögen

Freie Berufe gegen neue Rundfunkfinanzierung

Wer in Westfalen auf dem Land praktiziert, muss sich meist keine Sorgen vor Regressen machen. Das hat die KVWL eruiert.

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Praxisführung

Schützt Landluft vor drohenden Regressen?

Zukunftsbranche Gesundheit

König Patient - in Deutschland eine durchaus reelle Vision

Personalführung

Kündigung nicht immer rechtens nach Fäkaltiraden

Praxis-EDV

Datensicherheit ist Nutzern oft zu aufwändig

Unternehmen

CompuGroup Medical investiert kräftig

Krankenkassen

Rösler wirbt für Kommission gegen Ärztemangel

Praxisführung

Große Preisspanne bei Wechsel auf Winterreifen

Recht

Bundeswehrärzte haften nicht

Personalführung

MFA-Verband startet Umfrage zu Gehaltssituation

"Ich würde mich freuen, wenn die Praxis in der Familie bliebe." Dr. Carl Hermann Schirren, Dermatologe in Kiel

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Praxisführung

Die leise Hoffnung auf die fünfte Generation

Berufspolitik

Kassen überzeugt: Der GKV fehlt kein Geld

Schön ist es nicht, das neue Urteil zu den Rundfunkgebühren.

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Hintergrund

Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013

Praxisführung

Arbeitslosenzahl sinkt unter drei Millionen

Tipps für die Arzthelferin

Fehlerquellen - die stecken oft in Routineaufgaben

Praxisführung

Werben um Ärzte am Flughafen geht weiter

Geld und Vermögen

Kreditvergabe wieder mit leichterer Hand

Vertragsarztrecht

KV muss Kosten für ein verlorenes Verfahren bezahlen

Klinik-Management

Hotel-Klinik im Luxusambiente für Medizintouristen

Unternehmen

MedTech vor Engpass bei seltenen Rohstoffen?

Unternehmen

Arbeitgeber kritisieren Röslers Reform-Pläne

Arzt und Patient

Vor allem Ärztinnen landen schnell in der Rollenfalle

Unternehmen

Adobe präsentiert neue Multimedia-Software

Personalführung

Unbürokratische Hilfe für Medizinstudenten

Krankenkassen

AOK will Versorgung in Praxen optimieren

Nach Auflösung der neuen Partnerschaft kann ein ursprünglich versagter Unterhaltsanspruch wieder aufleben.

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Folge 24

Ein Unterhaltsanspruch ist nicht in Stein gemeißelt

Kommentar

Karlsruher Urteil mit Weitblick