Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. Martina Wenker, hat den Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis kritisiert. Aus medizinischer Sicht sei das jetzt vom Bundestag zu beschließende Cannabis-Gesetz ein Fehler.
Nach jahrelangen Verhandlungen startet die Blankoverordnung: Vorerst nur in der Ergotherapie und nur bei drei Indikationsgruppen. Ärzte sind bei einer Blankoverordnung raus aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Laborbudgets richten sich laut LSG Essen danach, wieviele Ärzte zur Abrechnung von Leistungen des Speziallabors berechtigt sind – nicht davon, wieviele Ärzte in einer BAG insgesamt tätig sind.
Gegen Rabatte im Rx-Geschäft mit Endkunden haben sich die Apotheker lange Zeit erfolgreich gewehrt. Preisnachlässe beim eigenen Warenbezug wollen sie jedoch nicht limitiert sehen.
Die KVWL lässt von der Kanzlei Luther analysieren, welche finanziellen Folgen ihr Engagement in Gewerbeimmobilien hat. Die Anlagen werden zurzeit geprüft, das Ergebnis ist noch offen.
Die geplante Freigabe von Cannabis sorgt für Mehrarbeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Laufende Verfahren müssen angeschaut werden. Der Aufwand ist enorm.
Abermals steht der Berliner Arzt Christoph T. vor Gericht, weil er eine Frau beim Suizid unterstützt haben soll. Vor fünf Jahren war er in einem anderen Fall noch freigesprochen worden.
„Wir haben die optimistische Annahme, dass die UPD-Beratung Ende des ersten Quartals, Anfang des zweiten Quartals losgehen kann“, sagt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Schwartze – wenngleich nicht flächendeckend.
Riskant und unausgegoren: Die Unionsfraktion warnt vor der geplanten Cannabis-Teilfreigabe – und kündigt an, das Gesetz einstampfen zu wollen, sollte sie wieder Regierungsverantwortung tragen.
Krankenkassen können ausnahmsweise auch die Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen bezahlen. Die Fahrten müssten aber „aus zwingenden medizinischen Gründen“ erforderlich sein, was nicht der Fall war, so ein Landessozialgericht.
Durch die Zulassung sei bestätigt, „dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist“, so das Landgericht Frankfurt zur Corona-Vakzine von BioNTech. Es weist eine Klage ab.
Können Vertragsärzte in der nächsten Impfsaison nur noch einen COVID-Impfstoff ohne Regressangst verimpfen? Kritik an der zentralen Beschaffung durch den Bund üben nun auch die Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGfI) und die Gesellschaft für Virologie (GfV).
Das Bundesgesundheitsministerium will ausdrücklich an der Novelle der Approbationsordnung festhalten, lässt im Streit um die Finanzierung aber keine Kompromisslinie erkennen. Die Unionsfraktion spricht von „Trauerspiel“.
Die Quote der durch den Medizinischen Dienst bestätigten Behandlungsfehler lag bei der AOK Hessen im Jahr 2023 bei 25 Prozent. Über 2,9 Millionen Euro konnte die Krankenkasse dadurch zurückfordern.
Per Verordnung will das Bundesgesundheitsministerium für bedarfsgerechte Pflege an den 1700 Klinikstandorten sorgen und den „Hamsterradeffekt“ auf Stationen beenden. Das Mittel der Wahl: eine Personalregelung 2.0. Die Idee kommt nicht überall gut an.