Corona-Management
Baden-Württemberg: COVID-Testpflicht und Kontaktlimit für Ungeimpfte
Nach Erreichen der Warnstufe im Südwesten müssen Ungeimpfte bei vielen Gelegenheiten einen PCR-Test vorweisen. Die Krankenhausgesellschaft will, dass erneut Personaluntergrenzen ausgesetzt werden.
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Ein Plakat weist in einer Einkaufspassage auf ein Corona-Testzentrum hin, bei dem man einen PCR-Test machen kann. Diesen müssen Ungeimpfte selbst bezahlen.
© Christoph Schmidt/dpa
Stuttgart. Auf Ungeimpfte kommen im Südwesten seit Mittwoch empfindliche Einschnitte im Alltag zu. Da der festgelegte Schwellenwert für die Belegung von Intensivbetten mit COVID-Patienten wiederholt überschritten wurde, gelten für Ungeimpfte mit der Warnstufe ab sofort strengere Corona-Maßnahmen.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nun für viele Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen einen teuren PCR-Test vorweisen – etwa im Restaurant, Kino, Schwimmbad, Museum oder in der Kantine.
Auch die Kontaktbeschränkungen kehren für Ungeimpfte wieder zurück. So sind Treffen für sie ab sofort auf einen Haushalt und fünf weitere Personen beschränkt. Geimpfte und Genesene sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zählen nicht dazu.
284 COVID-Patienten auf Intensiv
Grund für die Einschnitte in den Alltag der Menschen ist der Anstieg der Zahl an COVID-Patienten auf Intensivstationen. Nach Angaben des Landesgesundheitsamts in Stuttgart stieg die Intensivbettenbelegung am Dienstag um 6 auf 284.
Da somit der Schwellenwert von 250 belegten Intensivbetten den zweiten Werktag in Folge überschritten wurde, greift erstmals die in der Corona-Verordnung des Landes festgelegte Warnstufe.
„Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften,“ sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Auf den Intensivstationen lägen fast ausnahmslos nicht geimpfte Patienten mit einem schweren Verlauf, sagte Lucha. Es sei deshalb klar, dass man mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müsse. „Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems“, teilte der Gesundheitsminister mit.
Personaluntergrenzen wieder aussetzen
„Die aktuelle Situation ist noch zu bewältigen, der Trend ist aber besorgniserregend. Die Prognosen zur Belegung der Intensivstationen zeigen, dass die Zahlen weiter steigen werden. Dann müssen die Krankenhäuser wieder planbare Operationen und Behandlungen verschieben, soweit das medizinisch möglich ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold.
Er forderte, wie im Frühjahr 2020 müssten die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt werden. Das führe in den Krankenhäusern zu mehr Flexibilität beim Personaleinsatz und weniger Bürokratie. (dpa/fst)