Gesetz verabschiedet

Baden-Württemberg: Landtag gibt grünes Licht für Pflegekammer

Der baden-württembergische Landtag hat das Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer passieren lassen. Die Hürden für das Registrierungs-Quorum sind hoch, der Widerstand von ver.di anhaltend.

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Der baden-württembergische Landtag, hier das Landeswappen mit Hirsch und Greif, hat mit den Stimmen der grün-schwarzen Koalition das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer beschlossen.

Der baden-württembergische Landtag, hier das Landeswappen mit Hirsch und Greif, hat mit den Stimmen der grün-schwarzen Koalition das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer beschlossen.

© Marijan Murat/dpa

Stuttgart. Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch den Weg für eine Landespflegekammer freigemacht. Die Landespflegekammer soll nach dem Willen der Landesregierung die sechste Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg werden und Aufgaben wie beispielsweise die Erarbeitung einer Weiterbildungsordnung übernehmen. Auch die Formulierung einer Berufsordnung soll zu den Aufgaben der künftigen Kammer gehören.

Vorgesehen sei, dass die Pflegekammer in Gesetzgebungsprozessen und bei allen Themen, die die Profession Pflege betreffen, künftig mit am Tisch sitzen soll. „In Zukunft wird nicht mehr über, sondern mit der Pflege geredet. Somit zieht dieser Berufsstand endlich gleich zu den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern“, heißt es am Mittwoch in einer Mitteilung von Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Im September 2020 war der erste Anlauf zur Schaffung einer Kammer von der Landesregierung auf Eis gelegt worden.

Im Juli soll nun nach Angaben des Ministeriums der Gründungsausschuss die Arbeit aufnehmen. Dieser hat 18 Monate Zeit, um die landesweit rund 110.000 Pflichtmitglieder zu registrieren und die Wahl zur ersten Vertreterversammlung vorzubereiten. Diese soll dann Ende 2024 zum ersten Mal zusammentreten.

60 Prozent der Pflicht-Mitglieder müssen registriert sein

Zuvor gibt es eine hohe Hürde: Um der Kammer eine starke demokratische Grundlage zu geben, findet die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur statt, wenn 60 Prozent der künftigen Pflichtmitglieder registriert sind. Für dieses Errichtungsquorum werden nur Kammermitglieder berücksichtigt, die keine Einwendungen gegen die Registrierung erhoben haben. Gelingt dies nicht, wird der Gründungsausschuss aufgelöst.

Nach Angaben des Ministeriums ist bei der Pflichtmitgliedschaft von einem durchschnittlichen monatlichen Beitrag zwischen fünf und neun Euro auszugehen. Die Mitgliedsbeiträge sollen dabei nach Gehalt gestaffelt sein – bis zur Beitragsfreistellung.

Der Landespflegerat Baden-Württemberg (LPR) zeigte sich am Mittwoch „hocherfreut“ über den Beschluss. „Wir sind froh, dass unsere Bemühungen Früchte tragen. Die Verabschiedung des Gesetzes heute im Landtag (...) belohnt den Kampf der Pflegenden der letzten Monate“, teilte die LPR-Vorsitzende Susanne Scheck mit. Der Rat werde diese Chance nutzen und „dem Sozialministerium zeitnah geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Gründungsausschuss vorschlagen“, sagte Barbara Driescher, zweite stellvertretende Vorsitzende des LPR.

ver.di spricht von einem „falschen Weg“

Die Gewerkschaft ver.di hat sich im Gesetzgebungsverfahren konsequent gegen die Errichtung einer Pflegekammer ausgesprochen. Irene Gölz, ver.di-Landesfachbereichsleiterin Gesundheit, Soziales und Bildung, kritisierte den Beschluss des Landtags harsch: „Der falsche Weg zum Ziel, die Pflege attraktiver zu gestalten, ist jetzt Gesetz. Der Weg der Zwangsregistrierung mit Widerspruchsmöglichkeit ist das Gegenteil einer freien Entscheidung der Pflegefachpersonen für oder gegen die Errichtung einer Kammer. Die Chance auf eine echte demokratische Legitimation ist damit vertan.“ Die Gewerkschaft hatte argumentiert, Kammern seien Institutionen für freie Berufe, Pflegefachpersonen wären aber zu 95 Prozent abhängig beschäftigt.

Der Landespflegerat wiederum kritisierte ver.di am Mittwoch scharf und warf der Gewerkschaft ein „manipulatives Vorgehen“ vor. „Statt mit uns zusammen für bessere Arbeitsbedingungen, Qualität und faire Löhne in der Pflege zu kämpfen, zeigt die Gewerkschaft, die im Übrigen knapp gerade zehn Prozent der Pflegekräfte vertritt, ihr wahres Gesicht und wettert gegen die Selbstverwaltung der Profession, die sie eigentlich vertreten soll“, hieß es. Die Gewerkschaft sei offenbar allein am „Erhalt der bestehenden Machtverhältnisse interessiert“, so die LPR-Vorsitzende Scheck. (fst)

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 26.05.202300:07 Uhr

Landespflegekammer

Welchen Nutzen hat eine Landepflegekammer in Baden-Württemberg?

Für die Gründung der Landespflegekammer liegt wohl kein großes politisches Interesse vor, nicht anders ist die 60-Prozent-Hürde zu interpretieren, zumal eine öffentlich-rechtliche Selbstverwaltung wie die zu gründende Landespflegekammer nur ein weiterer Akteur im heute schon überladenen Verbands- und Vereinswesen der Pflegebranche darstellen würde. Die geschätzten Kostenzuschüsse pro Jahr seitens des Landeshaushaltes (Steuerfinanziert) Baden-Württemberg dürften sich auf ca. 25 - 50 Millionen Euro beziffern, je nach geplanter Personalstärke, Betriebsmittel und Verortung.

Diejenigen, die ein hohes Interesse an einer öffentlich-rechtlichen Kammergründung haben, sind immer die gleichen Akteure. Es sind Verbände und Gruppierungen aus der Pflegebranche, so zum Beispiel: Der Landespflegerat Baden-Württemberg (LPR) v. V., der Deutsche Pflegerat (DPR) e. V. und diverse andere. Angestrebte und gut dotierte Positionen sind zu vergeben: Hauptgeschäftsführer*in (verbeamtet), Geschäftsführer*in, Hauptabteilungsleiter*in, Referent*innen etc.

Der Nutzen einer öffentlich-rechtlichen Pflegekammer ist weder nachgewiesen noch belegt. Einzig die Vereinsvorsitzenden, in Pflegefachverbänden gerne auch Präsident*innen genannt, sind mit teils offenen und verdeckten eigenen Interessen und Zielen an einer öffentlich-rechtlichen Pflegekammer interessiert. Pflichtmitglieder dürfen monatliche Pflicht-Beiträge entrichten, haben selbst, aber keinerlei Einflussmöglichkeiten. Fakt ist, Pflegefach- und Hilfskräfte sind Angestellte und unterliegenden dem deutschen Arbeitsrecht. Sie sind weisungsgebundene Arbeitnehmer*innen. Pflegefach- und Hilfskräfte sind keine FreiberuflerInnen oder selbständige UnternehmerInnen, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Fazit: Pflegefach- und Hilfskräfte sind die falschen Adressaten für eine Landespflegekammer. Die einzig logische Berufsvertretung ist die Gewerkschaft und nicht eine öffentlich-rechtliche Landespflegekammer.

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