Beschluss des Landeskabinetts

Bayern schießt Bundesanteil für Kinderwunschbehandlungen vor

Weil der Bundesinitiative zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen die Haushaltsmittel ausgegangen sind, springt jetzt der Freistaat ein.

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Familienidylle mit zwei Kindern – das klappt in vielen Fällen nur per Knetmasse. Die Kinderwunschbehandlung wird durch ein Bund-Länder-Förderprogramm unterstützt. Bayern geht hier künftig einen Sonderweg.

Familienidylle mit zwei Kindern – das klappt in vielen Fällen nur per Knetmasse. Die Kinderwunschbehandlung wird durch ein Bund-Länder-Förderprogramm unterstützt. Bayern geht hier künftig einen Sonderweg.

© ChristArt / Fotolia

München. Die derzeit vom Bund ausgesetzte Co-Finanzierung für Kinderwunschbehandlungen wird in Bayern zunächst vom Freistaat übernommen. Dies hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) nach der Sitzung in München bekannt gab.

Seit 1. November 2020 beteiligt sich Bayern am Bund-Länder-Programm „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen. Damit ist Bayern eines von aktuell zwölf Ländern – das Programm wurde bereits im April 2012 gestartet. Bundesmittel fließen aber nur, wenn sich auch das Bundesland an der Förderung beteiligt. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Initiative teilte das Bundesfamilienministerium im April mit, dass in einer Dekade fast 50.000 Kinderwunschbehandlungen gefördert worden seien.

Seit Oktober vergangenen Jahres habe es in Bayern wegen der zu geringen Finanzausstattung des Bundes keine Förderung mehr gegeben, betonte Scharf. Hintergrund sind die ausgeschöpften Bundesmittel. Frisches Geld stünde aber erst mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts zur Verfügung. Darunter litten vor allem Paare, die sich ein Kind wünschten, sagte Scharf. Um dennoch die Antragsteller fördern zu können, springe der Freistaat ein. Nach den bisherigen Erfahrungen sei mit rund 6800 Bewilligungen pro Jahr zu rechnen.

Ab 2023 will das Land Bayern allein fördern

Spätestens ab 2023 sollen bayerische Paare mit Kinderwunsch dann sogar ausschließlich mit Landes-Geldern unterstützt werden, auch für den Bundesanteil. Zugleich appellierte die Staatsregierung an den Bund, die Gelder dauerhaft angemessen aufzustocken. Die Förderung beantragen können verheiratete und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in Bayern.

Gefördert werden Paare bei der ersten bis vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1600 Euro (IVF) bzw. 1800 Euro. Bund und Freistaat Bayern übernehmen jeweils die Hälfte, die andere Hälfte muss das Paar selbst finanzieren. (dpa)

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