Fast Line für Pflegeberufe

Bayern zentralisiert ab 1. Juli 2023 Anerkennungsverfahren im Bereich der Pflege

Pflegekräfte aus dem Ausland: Alten- und Pflegeheime in Bayern sowie die Kliniken haben in Zukunft nur noch einen Ansprechpartner für die aufenthaltsrechtliche Prüfung sowie das Anerkennungsverfahren.

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Pflegekräfte aus dem Ausland sind gefragt. „Mit der Zentralisierung des Anerkennungsverfahrens und der künftigen ‚Fast Lane‘ für ausländische Pflegekräfte wollen wir Personallücken in der Pflege noch schneller schließen“, sagt Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek.

Pflegekräfte aus dem Ausland sind gefragt. „Mit der Zentralisierung des Anerkennungsverfahrens und der künftigen ‚Fast Lane‘ für ausländische Pflegekräfte wollen wir Personallücken in der Pflege noch schneller schließen“, sagt Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek.

© Jens Wolf / dpa

München. Bayern zentralisiert die Anerkennungsverfahren im Bereich der Pflege. Ab dem 1. Juli dieses Jahres ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) für die zentrale Bearbeitung der Anerkennungsverfahren der Berufsabschlüsse von Pflegekräften aus dem Ausland zuständig.

Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Sonntag hingewiesen. „Mit der Zentralisierung des Anerkennungsverfahrens und der künftigen ‚Fast Lane‘ für ausländische Pflegekräfte wollen wir Personallücken in der Pflege noch schneller schließen“, wird der Minister in einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zitiert.

Zusammenspiel wird optimiert

Mit der neuen ‚Fast Lane‘ für Pflegeberufe werde zudem das Zusammenspiel zwischen der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) optimiert, so Holetschek. Dies geschehe zum einen durch eine Zentralisierung von beschleunigten Verfahren für Pflegefachkräfte bei der ZSEF, die zukünftig ausschließlich für diese Verfahren zuständig sein soll und nicht wie bisher parallel noch die örtlichen Ausländerbehörden.

Zum anderen werde die Zusammenarbeit verbessert zwischen ZSEF, LfP und KuBB, die schon heute zu allen Fragen der Anerkennung berät und so einen wesentlichen Beitrag zu schnellen Anerkennungsverfahren leistet.

Für jedes Herkunftsland einheitliche Entscheidungen

Was das konkret bedeutet, erklärt das Ministerium in der Mitteilung: Alten- und Pflegeheime sowie die Kliniken haben in Zukunft nur noch einen Ansprechpartner sowohl für die aufenthaltsrechtliche Prüfung als auch im Rahmen des Anerkennungsverfahrens, nämlich die ZSEF. Vorgeschaltet gibt es mit der KuBB eine Stelle, die die Arbeitgeber in allen Fragen des Verfahrens berät. Mit der Zentralisierung der Anerkennungsverfahren beim LfP erhalten die Arbeitgeber darüber hinaus die Sicherheit, dass für jedes Herkunftsland einheitliche Entscheidungen ergehen. Das erleichtert ihnen die Planung.

Der Ministerrat hatte im Februar eine entsprechende Drei-Säulen-Strategie beschlossen. Sie enthält Beschleunigungsmaßnahmen im Bereich des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, im berufsrechtlichen Anerkennungsverfahren sowie Maßnahmen zur stärkeren Verzahnung beider Bereiche. Das Verfahren im Bereich der Pflegefachkräfte soll zudem als Pilotierung für andere Bereiche dienen.

Infos im Web

„Alle wichtigen Informationen, die die Anerkennung der Berufsabschlüsse Pflegefachfrau und Pflegefachmann betreffen, haben wir im Internet unter www.anerkennung-pflege.bayern.de zusammengefasst“, wird Angela Schneider zitiert. Angela Schneider ist die stellvertretende Leiterin des LfP und hat zusammen mit dem Aufbaustab die Übernahme der Anerkennungsverfahren durch das LfP vorbereitet. „Dort sind auch Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Anerkennung von ausländischen Pflegekräften durch das LfP und der Online-Antrag zu finden.“ (eb)

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