Landgericht Schwerin

Bewährungsstrafe für falsche Ärztin

Weil sie sich mit unechten Unterlagen die Zulassung als Vertragsärztin erschlichen hatte, wurde eine 42-Jährige verurteilt. Der Schaden der KVen beläuft sich auf rund 837.000 Euro.

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Schwerin. Wegen Betrugs und Führens eines falschen Doktortitels hat das Landgericht Schwerin eine 42 Jahre alte Medizinerin am Freitag zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte aus Kirgistan hatte zu Beginn des Prozesses am Dienstag gestanden, mit gefälschten Urkunden die Zulassung als Vertragsärztin in Deutschland erschlichen zu haben.

Laut Anklage betrog sie die Kassenärztlichen Vereinigungen in Mecklenburg-Vorpommern und in Bayern um rund 837.000 Euro, die vor allem als Honorare für ärztliche Leistungen ausgezahlt wurden.

Die Frau, die nach eigenen Angaben in ihrer Heimat Medizin studiert hatte, betrieb seit 2014 nacheinander vier Praxen im östlichen Mecklenburg-Vorpommern und im bayerischen Landkreis Ansbach. 2019 setzte sie sich ab. Im August 2021 wurde sie in Schweden verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)

Landgericht Schwerin; Az: 32 Kls 18/21

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